UWG
Durch neue Richtlinien ist das europäische Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren stückweise harmonisiert worden und gleichzeitig der Verbraucherschutz stärker in den Vordergrund gerückt. Unverändert ist es unser Anspruch, unsere Mandanten etwa beim Schutz gegen Nachahmungen oder irreführende Werbung optimal zu beraten, insbesondere zu:
- Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
- Preisabgabenverordnung
- Hinterlegung von Schutzschriften
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
- Produktnachahmung
- Preisnachlässen, Gewinnspielen und Direktmarketing
- Rechtsdurchsetzung auf Messen
Werbung
Bis ein neues Produkt das Licht der deutschen oder europäischen Märkte erblickt, hat es viele gesetzliche Hürden zu überwinden. Das ist auch gut so – schließlich wollen wir uns alle darauf verlassen können, dass die innovativen Kopfhörer oder die Omega 3 Gesichtspflege halten, was sie versprechen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung und Umsetzung rechtssicherer Werbemaßnahmen - von der einzelnen Werbeaussage bis zu großen Kampagnen.
Sollten Sie doch einmal eine Abmahnung von einem Wettbewerber erhalten, ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Andernfalls droht der gerichtliche Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Verhandlung. Wir wehren unberechtigte Ansprüche ab – falls nötig auch vor Gericht.
Gleichzeitig gehen wir an Ihrer Seite gegen unzulässige wie irreführende Werbung vor. Unsere Expertinnen und Experten verfügen über fundierte Prozesserfahrung und finden die beste Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.