„Man wächst mit seinen Herausforderungen. Alleine geht es, im Team noch besser.“
Dr. Thomas Hohendorf kombiniert fundiertes juristisches Fachwissen mit tiefgreifender Branchenkenntnis in den Bereichen Sport, Unterhaltung, Medien, e-Sport, Gaming, Technologie und Künstliche Intelligenz. Er berät nationale und internationale Mandanten umfassend in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Vertragsrechts sowie des Wettbewerbsrechts.
Seine ausgewiesene Expertise in der Ausarbeitung und Verhandlung komplexer Lizenzverträge macht ihn zu einem gefragten Partner für Unternehmen, die ihre geistigen Eigentumsrechte wirtschaftlich optimal nutzen möchten. Dabei berücksichtigt er stets auch kartell- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen.
Im Markenrecht begleitet er Mandanten bei der strategischen Entwicklung, Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten und vertritt ihre Interessen vor Markenämtern, in Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie vor Gericht.
Darüber hinaus verfügt Dr. Hohendorf über besondere Kenntnisse im Bereich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und Know-how. Er unterstützt Unternehmen bei der Identifikation, Absicherung und Durchsetzung ihrer vertraulichen Informationen und Technologien – sowohl durch präventive Maßnahmen als auch im Streitfall.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Beratung zu Fragen der Künstlichen Intelligenz, insbesondere in Bezug auf Datennutzung, Urheber- und Lizenzrechte an KI-generierten Inhalten sowie der Entwicklung rechtssicherer und wirtschaftlich tragfähiger KI-Strategien.
Zudem berät er zu Markteinführungen und Werbemaßnahmen sowie bei der Lösung von Konflikten, wobei er die individuellen Bedürfnisse seiner Mandanten und die Besonderheiten ihrer Branche stets in den Vordergrund stellt.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universidad de Sevilla
- Postgraduiertenstudium an der University of London, King’s College (Großbritannien) im Bereich Intellectual Property & Information Law
- Promotion im Bereich des geistigen Eigentums und Know-how-Schutzes, Humboldt-Universität zu Berlin
- Referendariat am Kammergericht in Berlin mit Stationen u.a. im Bundeskanzleramt, bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und bei Google Germany GmbH
- Seit 2021 bei SKW Schwarz
Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte (2023-2025)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie Ones to Watch im Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien (2025/2026)
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Marken- und Designrecht / Wettbewerbsrecht“
Aufsteiger in der Kategorie „Marken- und Wettbewerbsrecht"
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
- ECTA (European Communities Trade Mark Association)
- „Zur Schutzfähigkeit von „Timberfarm" für Dienstleistungen in Klasse 35 (und 36)“, GRUR-Prax. 2024, 627
- „Zur markenmäßigen Benutzung von Kennzeichen in Modellbezeichnungen“, GRUR-Prax. 2024, 465
- „Zum Schutz schwach kennzeichnungskräftiger Marken vor Verwechslungsgefahr“ GRUR-Prax. 2023, 294
- "Know-how-Schutz und Geistiges Eigentum – Ein Beitrag zur systematischen Einordnung des Geheimnisschutzes in das Recht des geistigen Eigentums", Berlin 2020, zugleich jur. Diss.
- "Digitalisierung und Know-how-Schutz – Ist die Know-how-Richtlinie ausreichend?", in: Hennemann/Sattler, Immaterialgüter und Digitalisierung, Baden-Baden 2017
- "Die Privilegierung gemeinnützigen Handelns im Privatrecht", JZ 2017, S. 221–229 (zusammen mit Univ.-Prof. Armbrüster)
- "Rechtsfragen des Fotografierens von Kulturgütern", KUR 2016, S. 3–11 (zusammen mit Univ.-Prof. Armbrüster)









