Entwicklung von Innovation und Entstehung von Wissen
Wir begleiten Ihr Unternehmen bereits von Beginn an bei der Entwicklung neuer Technologien. Dabei behalten wir stets im Blick, dass solche Innovationen, die meist mit erheblichen Investitionen verbunden sind, auch später möglichst erfolgreich kommerziell eingesetzt werden können. Wichtig ist hierbei, dass von vorneherein die richtigen Maßnahmen getroffen werden, damit die Schutzfähigkeit von Innovationen nicht gefährdet wird. Dabei werden auch Themen wie der Einsatz von KI in der Forschung und Entwicklung und datenbasierte Innovationen immer relevanter.
Zu unseren Beratungsfeldern gehören:
- Forschung- und Entwicklungsverträge
- Entwicklungskooperationen /Joint-Ventures
- Know-how-Schutz
- Arbeitnehmererfindungen
- Freedom-to-operate-Analysen
- Auswirkung des Einsatzes von KI in der Forschung
Absicherung von Innovation
Um Innovationen wirtschaftlich erfolgreich nutzen zu können, müssen sie vor Nachahmung und Know-how-Diebstahl geschützt werden. Denn nur ausreichend abgesichertes Know-how stellt einen nutzbaren Wert für ein Unternehmen dar. Dabei gibt es keinen allgemeingültigen Weg zu einer richtigen Absicherung, sondern diese muss produktbezogen und unter Berücksichtigung des Marktumfelds erarbeitet werden. Gerade bei digitalen Technologien stellt sich zunehmend die Frage, ob das herkömmliche Patentsystem den teils sehr dynamischen Innovationszyklen noch gerecht wird oder andere Schutzstrategien, wie z.B. ein stringenter Know-how Schutz, sinnvoller und wirtschaftlicher sind.
Zu unseren Beratungsfeldern gehören:
- Auditierung von bestehenden Know-how-Schutz-Maßnahmen und Schwachstellenanalyse
- Entwicklung von ganzheitlichen Schutzstrategien zur Absicherung von Know-how und Geschäftsgeheimnissen unter Einbeziehung von technologischen und organisatorischen Maßnahmen
- Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie
- Schutzrechtsanmeldung und -verwaltung in Zusammenarbeit mit externen Patentanwaltskanzleien