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01.10.2025

„Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch Erzgebirge drin sein“ – Jan-Dierk Schaal im Markt und Mittelstand

In der Rubrik „Urteil der Woche“ berichtet Markt und Mittelstand über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im sogenannten Nussknackerstreit:

 

Produkte, die mit „im Erzgebirge-Stil“ beworben werden, dürfen nur dann so bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich aus dem Erzgebirge stammen.

 

Jan-Dierk Schaal, Partner bei SKW Schwarz und Experte für Marken- und Herkunftsschutz, ordnet das Urteil rechtlich ein und erläutert, welche praktischen Folgen sich daraus insbesondere für Hersteller traditioneller Handwerkskunst ergeben – gerade mit Blick auf die anstehende EU-Geoschutzreform.

 

Er erklärt, warum das Urteil sächsische Kunsthandwerker kurzfristig stärkt, sich die Rechtslage jedoch schon ab Dezember 2025 grundlegend ändern dürfte: Dann wird der Schutz geografischer Angaben neu geregelt und künftig eine Eintragung ins europäische Register Voraussetzung für rechtlichen Schutz sein.

 

Zum vollständigen Beitrag bei Markt und Mittelstand:

Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch Erzgebirge drin sein (marktundmittelstand.de)

https://www.marktundmittelstand.de/ratgeber/herkunftsschutz

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