Ansgar Kaiser berät Mandanten aus der Medien- und Entertainmentbranche sowie Unternehmen, die ganz generell innovative digitale Geschäftsmodelle entwickeln. Er beschäftigt sich dabei insbesondere mit urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie den rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein besonderer Beratungsschwerpunkt liegt auf der rechtlichen Begleitung bei der Finanzierung, Herstellung und Auswertung von Filmproduktionen im nationalen und internationalen Kontext sowie auf der Beratung im Bereich Werbung.
Durch langjährige Erfahrung in der Filmbranche verfügt Ansgar Kaiser über praktische Kenntnisse und das Verständnis für medienspezifische Probleme. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb tätig, wo er sich wissenschaftlich mit aktuellen Fragen und gesetzgeberischen Entwicklungen des deutschen und europäischen Urheberrechts beschäftigt hat.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
- Referendariat am OLG München
- Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
- Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einer auf Medienrecht spezialisierten Boutique-Kanzlei
- Seit 2025 bei SKW Schwarz
- KI-Training als neue urheberrechtliche Nutzungsart, MMR 2025, S. 163 (zusammen mit Stefan Ventroni)
- Filmaufnahmen mit Drohnen – Neuigkeiten aus dem Urheberrecht, Blickpunkt:Film, 2025
- Der fehlende Werkgenuss beim Text and Data Mining, Kreation Innovation Märkte (FS Hilty), 2024, S. 251
- De minimis uses and the German implementation of Art. 17 DSM Directive, The IP Kat, 2021
- Stellungnahme zum Referentenentwurf Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), BMJV 2020 (zusammen mit Reto Hilty u.A.)
- Exhaustion, Distribution and Communication to the Public – The CJEU’s Decision C-263/18 – Tom Kabinet on E-Books and Beyond, GRUR International 2020, S. 489
- The impact of fundamental rights on European copyright law - opinion on the CJEU decisions C-516/17 "Spiegel Online" and C-469/17 "Funke Medien", GRUR International 2019, S. 1153 (zusammen mit Stefan Scheuerer)
