Was ist der Digital Services Act?

Der Digital Services Act (DSA) stellt einen signifikanten Meilenstein in der Evolution des digitalen Binnenmarktes der Europäischen Union dar. Er zielt darauf ab, die Grundlagen der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 zu modernisieren und die Transparenz, Sicherheit und Förderung europäischer Werte im Internet und auf Online-Plattformen zu stärken. 

Aktueller Stand und Zeitplan

Der Digital Services Act trat am 16. November 2022 in Kraft und ist ab dem 17. Februar 2024 vollständig anwendbar.  

Wer ist betroffen?

Die neuen Vorschriften betreffen alle Vermittlungsdienste, d.h. vor allem auch Online-Plattformen und gelten unabhängig davon, ob diese ihren Geschäftssitz in der EU haben, sofern sie Nutzer mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der EU bedienen. 

Welche Herausforderungen gibt es?

Der Digital Services Act (DSA) stellt Unternehmen vor eine Reihe von Herausforderungen, die bedeutende Anpassungen in ihren Betriebsabläufen und -strukturen erfordern.  

Nachfolgend einige der wichtigsten Herausforderungen: 

  • Anpassung von Notice-and-Take-Down-Prozessen: Online-Plattformen müssen ihre bestehenden Prozesse zur Meldung und Entfernung von rechtswidrigen Inhalten überarbeiten, um den neuen Anforderungen des DSA zu entsprechen. 

  • Überprüfung und Anpassung von Plattform-AGBs: Unternehmen müssen möglicherweise ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) überarbeiten, um sie mit den neuen Vorschriften des DSA in Einklang zu bringen. 

  • Umsetzung neuer Transparenzpflichten: Insbesondere bei der Schaltung von Werbung sind neue Transparenzpflichten zu beachten. Unternehmen müssen deutlich machen, wer für eine bestimmte Werbung verantwortlich ist und nach welchen Parametern diese dem Nutzer angezeigt wird. 

  • Einführung von Know-Your-Business-Customer-Prinzipien: Bestimmte Plattformen müssen Know-Your-Business-Customer (KYBC) Prozesse einführen. Dabei müssen die Plattformen ihre Händler umfassend identifizieren, um eine Einschätzung des Händlers hinsichtlich seines Sitzes, seiner Unternehmensstruktur und Bonität zu ermöglichen. 

  • Berücksichtigung der gestuften Pflichten: Je nach Unternehmensgröße und Geschäftsmodell müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden. Insbesondere "Very Large Online Platforms" (VLOPs) müssen umfassende Compliance- und Sorgfaltspflichten erfüllen. 

  • Handhabung von Bußgeldern: Bei Verstößen gegen den DSA können erhebliche Bußgelder anfallen (bis zu 6 % des Jahresumsatzes oder Verhängung wiederkehrender tagesumsatzabhängiger Bußgelder von 5 % als Druckmittel). Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie in vollem Umfang compliant sind, um solche Strafen zu vermeiden.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

SKW Schwarz hat eine Reihe von spezifischen Beratungsprodukten entwickelt, die darauf ausgerichtet sind, Unternehmen dabei zu helfen, die Anforderungen des DSA zu erfüllen. Hier sind einige der Kernleistungen, die wir anbieten: 

  • Compliance-Beratung: Wir beraten Sie individuell und führen Sie Schritt für Schritt durch die neuen Anforderungen des DSA und helfen Ihnen dabei, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den neuen Regulierungen entspricht. 

  • Beratung bei der Anpassung von AGBs und Prozessen: Unser Expertenteam kann Ihnen dabei helfen, Ihre bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und Prozesse zu überprüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen des DSA entsprechen. 

  • Beratung bei der Implementierung von Transparenzpflichten: Wir können Ihnen dabei helfen, die neuen Transparenzpflichten, insbesondere im Bereich der Werbung, umzusetzen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die erforderlichen Informationen bereitstellt. 

  • Beratung bei der Einführung von Know-Your-Business-Customer-Prinzipien: Unser Team kann Ihnen dabei helfen, das Know-Your-Business-Customer-Prinzip (KYBC) in Ihre Geschäftsprozesse zu integrieren und so eine reibungslose Identifikation Ihrer Händler zu gewährleisten. 

  • Abwehr von Bußgeldern: Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Handhabung und Abwehr von Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen den DSA. 

Unsere 11 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Dr. Thomas  Hohendorf

Dr. Thomas Hohendorf

Associate

Marwah  Kamal

Marwah Kamal

Associate

Dr. Anna  Kellner

Dr. Anna Kellner

Associate

Dr. Christoph  Krück

Dr. Christoph Krück

Counsel

Moritz  Mehner

Moritz Mehner

Partner

Dr. Andreas  Peschel-Mehner

Dr. Andreas Peschel-Mehner

Partner

Sandra Sophia  Redeker

Sandra Sophia Redeker

Partnerin

Johannes  Schäufele

Johannes Schäufele

Counsel

Dr. Christian  Schepers

Dr. Christian Schepers

Associate

Corinna  Schneiderbauer

Corinna Schneiderbauer

Counsel

Benjamin  Spies

Benjamin Spies

Partner