Dr. Christoph Krück
Counsel

Dr. Christoph Krück hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Recht und Digital Business sowie im Datenschutzrecht. Ein Fokus liegt auf der Beratung von Online-Plattformen zu Fragen der Internet- und Plattformregulierung sowie zum Jugend-, Verbraucher- und Wettbewerbsrecht. Weiterhin berät er Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung von Nutzungsbedingungen, AGB, Lizenz-, SaaS-, Cloud- und sonstigen Technologie- und IT-Verträgen für ihre digitalen Geschäftsmodelle.
Im Datenschutzrecht berät er zu den allgemeinen Anforderungen der DSGVO und ist besonders spezialisiert auf Fragen im Internet sowie von Big Data und Plattformstrukturen.
Daneben begleitet er intensiv die Entwicklungen rund um die Regulierung von künstlicher Intelligenz („KI“), Blockchain und Algorithmen.
Dr. Christoph Krück hat in Leipzig studiert und das Referendariat in Berlin mit Stationen am Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie in einer Kanzlei in Massachusetts, USA, abgeleistet. Seine Promotion hat er rechtsvergleichend zum spanischen Wettbewerbsrecht verfasst.
Werdegang
- 2010 Erstes Staatsexamen Universität Leipzig
- 2011 - 2012 Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Kanzlei in Berlin, Fachbereich: IP/IT
- 2012 - 2015 Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen am Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und in einer Kanzlei in Massachusetts, USA
- 2015 Zweites Staatsexamen am Kammergericht Berlin
- 2016 - 2019 Rechtsanwalt in Patent- und Anwaltskanzlei in München, Fachbereich: IP/IT
- 2019 Promotion Universität Leipzig
- Seit 2019 Rechtsanwalt bei SKW Schwarz
Mitgliedschaften
Dr. Christoph Krück ist Mitglied in der Deutsch-Spanische Juristenvereinigung, der DAJV – Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung, dem Blockchain Bundesverband und der ITechLaw – International Technology Law Association.