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29.04.2022

Digital Service Act: Einigung im Trilog-Verfahren – In Kraft treten DSA rückt näher

Auf EU Ebene hat sich vergangenes Wochenende der Rat, das Parlament und die EU-Kommission im Trilog auf einen finalen Text für den Digital Services Act geeinigt. Die EU Verordnung soll zu einer EU-einheitlichen Regulierung von Online-Plattformen führen.

EU Rat und Parlament hatten zuletzt jeweils Änderungen am Verordnungstext vorgeschlagen (vgl. hierzu auch unseren letzten Beitrag). Die konsolidierte Fassung der Verordnung ist noch nicht veröffentlicht – wir werden hierüber informieren, sobald uns diese vorliegt. Die offizielle Pressemitteilung hebt aber insbesondere folgende Punkte hervor, mit denen im finalen Text zu rechnen ist:

  • Die Unterscheidung zwischen „normalen“ und sehr großen Online-Plattformen (Dienste mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzenden in der Europäischen Union) wird beibehalten. Sehr große Online-Plattformen sind insbesondere dazu angehalten, systemische Risiken zu analysieren und eine Risikominderungsanalyse durchzuführen.
  • Marktplätze sollen verpflichtet werden, Informationen über die verkauften Produkte zu erheben und anzuzeigen, um sicherzustellen, dass die Plattformnutzer angemessen informiert werden („Know Your Customer“).
  • Zuletzt immer wieder in der öffentlichen Diskussion und im finalen Text wohl nunmehr aufgenommen, ist das Verbot von„Dark Pattern“, d.h. ein Design der Plattform bzw. Benutzeroberfläche, das darauf ausgelegt ist, den Benutzer zu Handlungen zu verleiten, die dessen Interessen entgegenlaufen.
  • Erhöhte Transparenzpflichten sollen für die Parameter von Empfehlungssystemen gelten, um die Information für Plattformnutzer und ihre Entscheidungen zu verbessern.
  • Vor dem Hintergrund der russischen Aggression in der Ukraine und der besonderen Auswirkungen aufdie Manipulation von Online-Informationen wurde ein neuer Artikel in den Text aufgenommen, mit dem ein Krisenreaktionsmechanismus eingeführt wird. Der Mechanismus soll der Kommission ermöglichen, die Auswirkungen der Tätigkeiten sehr großer Plattformen auf die entsprechende Krise zu analysieren und Maßnahmen zum Grundrechtsschutzzu ergreifen.
  • Plattformen soll in der finalen Fassung untersagt werden, zielgerichtete Werbung anzuzeigen, die auf der Verwendung personenbezogener Daten von Minderjährigen beruht.

Wie geht es weiter?

Nach dem Trilog muss jetzt noch die offizielle Abstimmung über die Endfassung im EU-Parlament und im Rat erfolgen. Sofern letzteres noch vor der Sommerpause geschieht, könnte die Verordnung noch 2022 in Kraft treten; andernfalls müsste man wohl mit Anfang 2023 rechnen.

Autor/innen

Christoph Krück

Dr. Christoph Krück

Counsel

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Johannes Schäufele

Johannes Schäufele

Counsel

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