Aktuell ist im deutschen Gesellschaftsrecht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als formfreie Rechtsform ohne Eintragung möglich. Sie steht in keinem Register und wird auch von den heutigen Regeln zum Transparenzregister nicht erfasst. Auch mit den aktuell geplanten Änderungen durch das TraFinG, über die wir hier bereits berichteten, würde sich allein durch dieses nichts ändern.
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29.03.2021
Bald auch Registerpflichten im Transparenzregister für einfache Gesellschaften des bürgerlichen Rechts? Neuer Aufwand und praktische Probleme!
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