Dr. Tatjana Schroeder
Partnerin (Of Counsel)

Dr. Tatjana Schroeder verfügt über große Erfahrung in aktienrechtlichen Fragestellungen und begleitet auch mit regelmäßigen Veröffentlichungen die Fortentwicklung dieses sehr spezifischen Rechtsgebiets. Aktienrecht lebt dabei immer auch von Trends im Kapitalmarkt und unterliegt damit kontinuierlichen Veränderungen.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel
- Wissenschaftliche Assistentin der Herren Professoren Säcker und Reuter in deren Institut für Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel
- Mitarbeiterin und Leiterin von Rechtsabteilungen eines Tochterunternehmens der Siemens AG, der Linotype AG, der SCHOTT Glaswerke und eines Family Office der Familie Quandt, insgesamt 15 Jahre in-house Tätigkeit
- Seit 2003 bei SKW Schwarz
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Lexology Index Germany 2025
world’s leading practitioner in der Kategorie Life Sciences
Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte (2021-2026)
Empfohlene Anwältin in der Kategorie „Fusionen und Übernahmen“
WWL: Germany – Life Sciences – Transactional (2019-2024)
Empfohlene Anwältin
LMG Life Sciences
Star in der Kategorie „Financial & Transaction“
Aufsätze in Zeitschriften
- „Recht im Unternehmen – Die Kodex-Reform kommt“, in: NJW-aktuell, 2019, Ausgabe 49, S. 19, gemeinsam mit Joana Christin Seidel
- „Kodex-Reform – Gut gemeint, doch nicht gut gemacht“, in: PLATOW Recht, 2019, Nr. 56, S. 7, gemeinsam mit Joana Christin Seidel
- „Neuerungen für börsennotierte Unternehmen – Welche Kopfzahl gilt bei der fixen Frauenquote?“, in: PLATOW Recht Online, 2016
- „Hauptversammlung: Fehlende Tonübertragung in Nebenräume verletzt nicht das Teilnahmerecht“, in: PLATOW Recht Online, 2014
- „Bankkonto für jedermann“, in: PLATOW Recht, 2014, Ausgabe 14, S. 8
- „Zustimmung zu Beraterverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern – BGH zeigt sich nachsichtig gegenüber Fresenius-Vorstand“, in: Legal Tribune Online, 2017
- „LG München weist Klage von HRE-Kleinanlegern erneut zurück“, in: PLATOW Recht Online, 2012
- „Inhaberaktien bleiben möglich“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe 124
- „Expertenstreit ums Geld“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe 122, S. 5
- „Kommt die ‚Lex Ackermann‘?“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe 95, S. 5
- „Aufsichtsräte: Unsichere Gremienentscheidungen nach Wahlanfechtung“, in: Betriebs-Berater – Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft, 2011, Ausgabe 32, S. 1930 ff.
- „HV-Saison – Vorstände haben die Qual der Wahl“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe, 32, S. 7
- „Außerbörslich mehr Transparenz durch Namensaktien?“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe 2, S. 5
- „Britischer Act gegen Bestechung trifft auch deutsche Unternehmen“, in: PLATOW Recht, 2010, Ausgabe 140, S. 5
- „Risiko bei Berechnung der Barabfindung bleibt“, in: PLATOW Recht, 2010, Ausgabe 89, S. 5
- „Neues Anfechtungsrisiko bei der HV-Einberufung: Fristen für Ergänzungsverlangen“, in: Betriebs-Berater – Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft, 2010, Ausgabe 13, S. 717 ff.
Urteilsanmerkungen
- Urteil des OLG München v. 10.06.2013 - Die rechtskräftge Verurteilung zur Löschung einer Firma ersetzt den sonst notwendigen satzungsändernden Gesellschafterbeschluss, GWR, 2013, Heft 4. S. 294
Weiterführende Informationen
Erfahren Sie mehr über aktuelle rechtliche Entwicklungen, neue Publikationen, Veranstaltungen und Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.
- Legal insights
- Whitepaper
- Kanzlei-Update
02.05.2022
Weiteres Update zur virtuellen Hauptversammlung: Bundeskabinett beschließt dauerhaftes Ermöglichen einer virtuellen Hauptversammlung
21.02.2022
Reminder: Fristablauf zur verbindlichen Meldepflicht zum Transparenzregister am 31. März 2022 für AGs, SEs und KGaAs
15.02.2022
Weiteres Update zur virtuellen Hauptversammlung: Wird sie über 2022 hinaus aktienrechtlich nun tatsächlich auch dauerhaft eingeführt?
20.12.2021
Follow Up zur verbindlichen Meldepflicht zum Transparenzregister – nun doch Einführung des Once-Only-Prinzips?



