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22.10.2026

Wettbewerbsverbot für nahestehende Personen im Unternehmenskaufvertrag

Wettbewerbsverbote sind ein wichtiger Bestandteil von Unternehmenskaufverträgen. Sie sollen sicherstellen, dass der Käufer das erworbene Unternehmen nach dem Verkauf ohne Wertverlust fortführen kann. Doch was gilt, wenn das Wettbewerbsverbot auch nahestehende Personen des Verkäufers erfasst?

In einem aktuellen Beitrag in der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) beleuchtet Dr. Alexander Karst die rechtlichen Herausforderungen und Haftungsrisiken, die mit solchen Vertragsklauseln verbunden sind. Denn der Verkäufer kann unter Umständen für Wettbewerbsverstöße nahestehender Personen haften, obwohl er deren Verhalten weder rechtlich kontrollieren noch unmittelbar beeinflussen kann.

Der Beitrag zeigt die Grenzen solcher Wettbewerbsverbote auf und stellt mögliche Gestaltungsansätze vor, mit denen sich Haftungsrisiken begrenzen lassen. Dazu zählen etwa die Beschränkung des erfassten Personenkreises sowie angemessene Haftungshöchstgrenzen und kürzere Haftungszeiträume.

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