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20.10.2026

Wie das EU-Geldwäschepaket Risiken für Familienvermögen erhöht

Mit dem EU-Geldwäschepaket werden die Anforderungen an das Transparenzregister ab dem 10. Juli 2027 ausgeweitet. Für Familienunternehmen, Stiftungen und vermögende Privatpersonen können dadurch zusätzliche Meldepflichten entstehen. Zugleich gewinnt der Schutz sensibler Vermögens- und Beteiligungsdaten an Bedeutung.

In ihrem Beitrag im private banking magazin erläutern unsere Anwälte Dr. Martin Liebernickel und Emanuel Benning, welche wesentlichen Änderungen das EU-Geldwäschepaket mit sich bringt. Sie beleuchten unter anderem die erweiterten Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte, die Auswirkungen auf Stiftungs- und Familienstrukturen sowie die Risiken, die durch die Verknüpfung verschiedener Register entstehen können.

Das Fazit: Familienvermögensstrukturen sollten frühzeitig auf zusätzliche Transparenzpflichten und mögliche Sicherheitsrisiken überprüft werden. Eine vorausschauende Gestaltung und die Prüfung geeigneter Schutzmaßnahmen können dabei helfen, sensible Informationen besser zu schützen.

Hier geht es zum vollständigen Beitrag im private banking magazin.

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