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29.10.2026

Negativer Kommanditanteil trotz fehlender Nachschusspflicht: BFH widerspricht der Finanzverwaltung

Der Bundesfinanzhof (BFH) widerspricht der bisherigen Verwaltungspraxis zur schenkungsteuerlichen Bewertung von Kommanditanteilen. In seinem Urteil vom 29.07.2026 (II R 15/23) stellt er klar: Ein nach § 97 Abs. 1a BewG ermittelter negativer Anteilswert darf nicht allein deshalb auf null angehoben werden, weil die Einlage vollständig erbracht wurde und keine Nachschusspflicht besteht.

Die Entscheidung ist insbesondere für die Unternehmensnachfolge relevant, wenn Kommanditanteile gemeinsam mit werthaltigem Sonderbetriebsvermögen übertragen werden. Sie stärkt die konsequente Anwendung des gesetzlichen Bewertungsschemas und verdeutlicht, dass auch negative Wertbestandteile bei der Ermittlung des Gesamtwerts zu berücksichtigen sind.

Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die steuerliche Nachfolgeplanung und die Bewertungspraxis?

Ann-Katrin Beune erläutert die Entscheidung und ihre praktischen Konsequenzen in ihrem aktuellen Fachbeitrag in DER BETRIEB.

Hier lesen Sie den vollständigen Beitrag.

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