Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmen jeder Größe, seien es Kapital- oder Personengesellschaften, einschließlich mittelständischer, häufig familiengeführter Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Wir beraten Unternehmen jeder Größe, seien es Kapital- oder Personengesellschaften, einschließlich mittelständischer, häufig familiengeführter Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten in allen Fragen der „Corporate Compliance“ (präventive Beratung, etwa durch die Erstellung von Leitfäden und Schulungsmaterialien, und Beratung im Umgang mit Compliance-Verstößen).
Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die Vertretung in streitigen Verfahren, und zwar sowohl vor den ordentlichen Gerichten als auch in Schiedsverfahren, beispielsweise bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Spruchverfahren.
Zu unseren Mandanten gehören national und international tätige Unternehmen aller Größenordnungen.
Ein zentrales Thema bei der Beratung dieser ist die Frage nach der persönlichen Verantwortlichkeit (Haftung) der Organe von Kapitalgesellschaften – im Falle der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) also des Geschäftsführers. Mehr Infos zum Thema Geschäftsführerhaftung finden Sie in der Broschüre von Dr. Thomas Hausbeck.