Ich arbeite gerne für und mit Unternehmern und Persönlichkeiten, die den Mut, das Talent und die Kraft haben, innovative Produkte und Geschäftsideen zu verwirklichen. Dabei lege ich einen Schwerpunkt auf eine vorausschauende, strategische und digitale Rechtsberatung, die sowohl bei Transaktionen als auch bei sonstigen Projekten effiziente, technologisch hochwertige und nachhaltige Unternehmenslösungen liefert.
Martin Böttger berät national und grenzüberschreitend in mittelständischen M&A, Private Equity und Venture Capital Transaktionen, im Kapitalmarktrecht, im Bereich Unternehmens-Compliance und in laufenden gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Themen. Im Schwerpunkt ist er in den Branchen Software/IT, Life Sciences, High-Tech sowie im Sport/Sports-Tech tätig. Er begleitet regelmäßig Transaktionen in regulierten Industrien.
Zu seinen Mandanten zählen internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen, institutionelle und private Investoren sowie Start-ups. Herr Böttger hat mehrere Private Equity finanzierte Buy-and-build Plattformen bei der Konzeptionierung und Umsetzung begleitet. Er berät zudem Software- und Tech-Unternehmen in den Bereichen Legal Compliance, Corporate Governance und Contract Management.
Darüber hinaus vertritt Herr Böttger Family Offices, vermögende Privatpersonen, Stiftungen sowie Sportler, Vereine und Verbände im Bereich der Finanzierung, im Gesellschaftsrecht, im Asset Management und im Sportrecht.
Herr Böttger ist Privatdozent an der Munich Business School im Bereich Unternehmenskommunikation und Investor Relations.
Studium: München
The Legal 500: Deutschland 2021
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie – IT-Transaktionen und Outsourcing“ (2021)
„Das Profil der Praxis wurde zudem im April 2019 mit dem Zugang von Martin Böttger, einem Spezialisten für Technologie-Transaktionen (…) weiter geschärft.“ (2021)
Beiträge in Sammelbänden:
- In "Stichwort-Kommentar zum eSport-Recht" (Nomos Verlag)
- Kapitel 112 „Venture Capital, allgemein“ (Co-Author: Heiko Wunderlich)
- Kapitel 113 „Venture Capital, Begriffe allgemein“
- Kapitel 114 „Venture Capital, Begriffe Steuerrecht“ (Co-Author: Heiko Wunderlich)