Worum geht es?

Der Richtlinienentwurf zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (COM/2022/496; nachstehend: „KI-Haftungs-RL“) intendiert eine Erweiterung und Modernisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der EU.  Erstmals werden spezifische Vorschriften für Schäden eingeführt, die durch KI-Systeme verursacht werden. Dies soll vertrauenswürdige KI-Systeme fördern, die Vorteile für den Binnenmarkt gewährleisten und Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit Haftungsrisiken für Unternehmen ausräumen bzw. verringern.

Die neuen Vorschriften sollen gewährleisten, dass Opfer von Schäden, die durch KI-Systeme entstehen, in gleicher Weise entschädigt werden wie im Falle anderer schädigender Umstände. Die Richtlinie führt neben anderen Punkten zwei wesentliche Maßnahmen ein: Die Kausalitätsvermutung entbindet die Opfer von der Pflicht, ausführlich darzulegen und nachzuweisen, wie ein Schaden durch ein bestimmtes Verschulden oder eine bestimmte Unterlassung verursacht wurde. Zudem wird der Zugang zu Beweismitteln im Besitz von Unternehmen oder Anbietern ermöglicht, insbesondere im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI.

Aktueller Stand und Zeitplan

Derzeit durchläuft der Richtlinienentwurf das Gesetzgebungsverfahren. Nachdem die Richtlinie in Kraft getreten ist, wird voraussichtlich eine Umsetzungsfrist von mindestens zwei Jahren auf nationaler Ebene gewährt werden.

Wer ist betroffen?

Die neuen Vorschriften erfassen nationale Haftungsansprüche, die auf dem Verschulden oder Unterlassen einer Person (sei es Anbieter, Entwickler oder Nutzer) beruhen. Es werden sämtliche Arten von Schäden erfasst, die unter das nationale Recht fallen, wie beispielsweise Schäden an Leben, Gesundheit, Eigentum oder Privatsphäre. Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Opfern, seien es Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen und andere.

Welche Herausforderungen gibt es?

Die Einführung der Richtlinie zur Ausgestaltung der Haftung für KI-Systeme bringt für Unternehmen einige Herausforderungen mit sich, unter anderem: 

  • Beweislastumkehr: Die KI-Haftungs-RL sieht eine Beweislastumkehr unter bestimmten Voraussetzungen vor, um es Geschädigten zu erleichtern, Ansprüche gegen Unternehmen geltend zu machen. Wenn die Beweislastumkehr gemäß der KI-Haftungsrichtlinie zum Tragen kommt, muss das angegriffene Unternehmen positiv nachweisen, dass es nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich ist.
  • Offenlegungspflichten: Nach der KI-Haftungs-RL sollen Geschädigte berechtigt sein, vom Betreiber, Hersteller oder Nutzer von Hochrisiko-KI sowie von Vertreibern oder anderen Dritten, die gemäß der KI-Haftungs-RL entsprechenden Verpflichtungen unterliegen, die Offenlegung bestimmter Informationen zu verlangen.Diese Informationen umfassen Trainings- und Validierungsdaten, Details aus der technischen Dokumentation und den Aufzeichnungspflichten sowie Informationen aus dem Qualitätsmanagementsystem und über ergriffene Korrekturmaßnahmen. Die Offenlegung dieser Informationen darf nur in dem Umfang erfolgen, der erforderlich und angemessen ist, um den Anspruch zu verfolgen. Falls die Offenlegung der Informationen unrechtmäßig verweigert wird, wird davon ausgegangen, dass die verlangten Informationen den Anspruch gerechtfertigt hätten.
  • Dokumentationspflicht: Für Unternehmen und KI-Anwender wird eine gründliche und umfassende Dokumentation erforderlich werden, um sich effektiv vor potenziellen Regressansprüchen zu schützen. Dies wird wahrscheinlich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor Herausforderungen stellen, da sie möglicherweise nicht über die Ressourcen und das Fachwissen verfügen, um alle Anforderungen der KI-Haftungs-RL zu erfüllen.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg:

Als spezialisierte Kanzlei bieten wir Unternehmen eine Reihe von Rechtsberatungsprodukten an, um sie bei der Umsetzung der Richtlinie zur Ausgestaltung der Haftung für KI-Systeme zu unterstützen. Unsere Leistungen umfassen: 

  • Litigation / Verteidigung gegen geltend gemachte Haftungsansprüche.
  • Rechtsberatung: umfassende Beratung zu den rechtlichen Aspekten der Haftung im Zusammenhang mit KI.
  • Vertragsgestaltung zur Regelung vonHaftung und Regress innerhalb der Lieferkette.
  • Rechtliche Risikobewertung für Unternehmen zu potenziellen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit KI-Systemen. Dies umfasst die Prüfung von Verträgen, Datenschutzbestimmungen, Haftungsbeschränkungen und anderen relevanten rechtlichen Aspekten.
  • Schulungen und Workshops zu Haftungsfragen im Zusammenhang mit KI-Systemen. Diese Schulungen können sich mit den rechtlichen Grundlagen, Best Practices, Risikomanagement und Compliance befassen.
  • Monitoring und Compliance: Die Kanzlei kann Unternehmen bei der Überwachung von Gesetzesänderungen und regulatorischen Entwicklungen im Bereich der KI-Haftung unterstützen und ihnen dabei helfen, ihre Geschäftspraktiken kontinuierlich anzupassen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
  • Schutz von geistigem Eigentum und Geheimnisschutzinteressen: Beratung, wie geistiges Eigentum und Geheimnisschutzinteressen trotz der Offenlegungspflicht geschützt werden können.

Unsere 9 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Dr. Thomas  Hohendorf

Dr. Thomas Hohendorf

Associate

Helena  Kasper

Helena Kasper

Associate

Dr. Christoph  Krück

Dr. Christoph Krück

Counsel

Moritz  Mehner

Moritz Mehner

Partner

Dr. Daniel  Meßmer

Dr. Daniel Meßmer

Partner

Sandra Sophia  Redeker

Sandra Sophia Redeker

Partnerin

Dr. Julia  Schafdecker

Dr. Julia Schafdecker

Associate

Johannes  Schäufele

Johannes Schäufele

Counsel

Benjamin  Spies

Benjamin Spies

Partner