Worum geht es?
Mit dem Data Act schafft die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten. Ziel der Verordnung ist es, Innovation und Wettbewerb in der europäischen Datenwirtschaft zu fördern und zugleich den Nutzern von Produkten und Dienstleistungen geregelte Rechte auf Datenzugang, Datennutzung und Datenportabilität einzuräumen.
Kern der Verordnung ist die Verpflichtung von Herstellern vernetzter Produkte sowie Anbietern verbundener Dienste, bestimmte Daten zugänglich zu machen. Nutzer – unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Stellen handelt – erhalten umfassende Rechte auf Zugang zu den durch die Nutzung erzeugten Daten.
Zentrales Element des Data Act ist die Pflicht des Dateninhabers, relevante Daten den Nutzern sowie von diesen benannten Dritten auf einfache, sichere und grundsätzlich kostenfreie Weise zur Verfügung zu stellen. Ergänzt wird dies durch Regelungen zum fairen Datenzugang zwischen Unternehmen, zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie zur Förderung neuer datengetriebener Geschäftsmodelle.
Die Verordnung trat am 11. Januar 2024 in Kraft und ist seit dem 12. September 2025 anwendbar.






