Worum geht es?

Europa hat eine unionsweite Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt und damit den Versuch unternommen das Potenzial dieser Technologie nutzbar zu machen und gleichzeitig die Sicherheit und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger der EU zu gewährleisten. Europa soll damit auch Zentrum und Vorreiter für vertrauenswürdige KI werden. 

Der Entwurf sieht ein Verbotsgesetz vor, das den Einsatz bestimmter KI-Systeme entweder vollständig verbietet (bei Hochrisiko-KI-Systemen) oder den Einsatz unter strenge Compliance-Voraussetzungen und Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht. Durch ethische und technische Standards soll der AI Act eine rechtliche Grundlage für den verantwortungsvollen Einsatz von KI schaffen. 

Aktueller Stand und Zeitplan

Nach der erfolgten politischen Einigung Anfang Februar 2024 müssen nun noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen, bevor die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlich werden kann. Am 20. Tag nach der Veröffentlichung tritt der AI Act in Kraft. 2 Jahre nach Inkrafttreten wird die überwiegende Anzahl der Vorschriften des AI Acts tatsächlich anwendbar. Allerdings werden im AI Act vorgesehene Verbote (verbotene KI-Systeme) voraussichtlich bereits 6 Monaten nach Inkrafttreten wirksam, die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) voraussichtlich nach 12 Monaten.

Wer ist betroffen?

Der Artificial Intelligence Act betrifft Hersteller, Importeure und Nutzer von KI-Systemen gleichermaßen. Alle Akteure, die KI-Systeme entwickeln, einführen oder verwenden, müssen in unterschiedlicher Weise Anforderungen und Standards des Gesetzes beachten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll, ethisch und im Einklang mit europäischen Werten eingesetzt wird. 

Welche Herausforderungen gibt es?

Die Umsetzung des Artificial Intelligence Act stellt Unternehmen vor diverse rechtliche Herausforderungen. Dazu gehören umfassende Compliance- und Dokumentations-Pflichten, die Schaffung von Data Governance Strukturen oder die Risikobewertung und Klassifizierung von KI-Systemen. Daneben und unabhängig von der Verordnung müssen beim Einsatz und der Herstellung von KI-Systemen aber auch allgemeine Rechtsfragen beachtet werden wie z.B. Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts oder der Haftung. 

Beratungsprodukte von SKW Schwarz:

Wir bieten Unternehmen eine umfassende Beratung im Bereich Künstlicher Intelligenz und dem Artificial Intelligence Act an. Dazu gehören: 

  • Rechtliche Analyse und Compliance-Prüfung: Wir unterstützen Unternehmen bei der Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes auf ihre KI-Systeme oder den rechtskonformen Einsatz von KI im Unternehmen. 

  • Risikobewertung und Klassifizierung von KI-Systemen: Unsere Experten helfen Ihnen bei der Identifizierung potenzieller Risiken und der Einhaltung der Klassifizierungsanforderungen des Gesetzes. 

  • Datenschutz, Urheberrecht und Compliance: Wir beraten Unternehmen in Bezug auf Datenschutzbestimmungen und im Urheberrecht und helfen bei der Implementierung von erforderlichen Compliance-Maßnahmen. 

  • Vertragsgestaltung und -prüfung: Unsere Rechtsexperten unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen im Zusammenhang mit KI-Systemen, um rechtliche Aspekte angemessen zu berücksichtigen und Risiken zu vermeiden. 

  • Schulungen, Seminare und interne Richtlinien: Wir bieten Schulungen und Seminare an und erstellen interne Richtlinien, um Unternehmen und ihre Mitarbeiter über die Anforderungen des Artificial Intelligence Act aufzuklären und Empfehlungen zur Umsetzung zu geben. 

Unser Ziel ist es, Ihnen die rechtliche Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen, um die Anforderungen des Artificial Intelligence Act zu erfüllen und gleichzeitig das Vertrauen in Ihre KI-Systeme und Ihr Geschäft zu stärken. 

Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere Beratungsprodukte und maßgeschneiderten Lösungen im Bereich des Technologierechts zu erfahren.

Unsere 12 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Marius  Drabiniok

Marius Drabiniok

Associate

Dr. Thomas  Hohendorf

Dr. Thomas Hohendorf

Associate

Dr. Oliver  Hornung

Dr. Oliver Hornung

Partner

Helena  Kasper

Helena Kasper

Associate

Dr. Christoph  Krück

Dr. Christoph Krück

Counsel

Moritz  Mehner

Moritz Mehner

Partner

Dr. Daniel  Meßmer

Dr. Daniel Meßmer

Partner

Dr. Stefan  Peintinger

Dr. Stefan Peintinger

Partner

Dr. Andreas  Peschel-Mehner

Dr. Andreas Peschel-Mehner

Partner

Sandra Sophia  Redeker

Sandra Sophia Redeker

Partnerin

Johannes  Schäufele

Johannes Schäufele

Counsel

Benjamin  Spies

Benjamin Spies

Partner