Worum geht es?
Der AI Act / die KI-Verordnung (nachfolgend einheitlich „KI-VO“) betrifft alle Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln und dann auf dem Europäischen Markt in Verkehr bringen, und/oder KI in ihren Produkten, Services oder Prozessen in Betrieb nehmen. Für die Anwendbarkeit der KI-VO spielt es also keine Rolle, ob KI selbst entwickelt oder nur in Betrieb genommen wird. Ebenfalls ist es unerheblich ob KI lediglich intern – bspw. als produktives Arbeitswerkzeug – oder direkt gegenüber Kunden und Geschäftspartnern zum Einsatz kommt.
Kurz: Die KI-VO kommt zur Anwendung, sobald KI Teil des Produktportfolios, des Geschäftsmodells oder der geschäftsbezogenen Abläufe ist.




























