Webinar „Hinweisgeber-/Whistleblowingsystem“: Zusammenfassung der Kernaussagen und Antworten auf die wichtigsten Fragen

Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Grundsätzlich schreibt die Richtlinie vor, dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis spätestens 17. Dezember 2021 ein Meldesystem für Compliance-Hinweise durch Whistleblower einrichten müssen. Kleinere Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu überführen. Aktuell ist in Deutschland noch keine Umsetzung in Arbeit. Dass es sich aber bereits jetzt lohnt, über die Umsetzung der Richtlinie nachzudenken, erklärten die Expertinnen und Experten von SKW Schwarz. Denn: Auf Unternehmen kommen einige Aufgaben zu.
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