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27.08.2026

Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Die Übertragung von Immobilien im Rahmen des Zugewinnausgleichs kann neben familien- und schenkungsteuerlichen auch erhebliche einkommensteuerliche Folgen haben. Werden steuerverstrickte Grundstücke zur Erfüllung eines auf Geld gerichteten Zugewinnausgleichs- oder Unterhaltsanspruchs übertragen, kann dies als entgeltlicher Vorgang und damit als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zu qualifizieren sein.

In seinem aktuellen Beitrag für DER BETRIEB erläutert Emanuel Benning die Entscheidung des FG Münster vom 18.06.2026 (Az. 8 K 901/23 E). Das Gericht bejahte die Entgeltlichkeit der Übertragung von Miteigentumsanteilen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Für die Beratungspraxis besonders relevant ist dabei die Abgrenzung zwischen einem bereits ehevertraglich vereinbarten gegenständlichen Zugewinnausgleich und der späteren Übertragung eines Vermögensgegenstands zur Erfüllung eines bestehenden Geldanspruchs. Auch Gestaltungsmöglichkeiten – etwa im Hinblick auf eine neue AfA-Bemessungsgrundlage – werden im Beitrag beleuchtet.

Zum vollständigen Beitrag von RA Emanuel Benning bei DER BETRIEB.

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