Alle News & Events anzeigen
03.09.2026

Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2026 (II R 27/23) eine wichtige Frage zum Familienheimprivileg nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG zugunsten der Erben entschieden: Die Steuerbefreiung kann nicht nur das mit dem Familienheim bebaute Flurstück, sondern die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit erfassen.

Im zugrunde liegenden Fall gehörten neben dem mit dem Familienheim bebauten Flurstück weitere, als Garten- und Wegeflächen genutzte Flurstücke zum Grundstück. Maßgeblich ist nach Auffassung des BFH, ob diese Flächen aufgrund ihrer tatsächlichen Nutzung, Zweckbestimmung und wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit eine einheitliche wirtschaftliche Einheit bilden.

Die Entscheidung stärkt damit eine einzelfallgerechte Betrachtung des Familienheimprivilegs und stellt zugleich wichtige Weichen für die Beratungspraxis. Besonders relevant ist dabei die Bindungswirkung des Wertfeststellungsbescheids: Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit wird bereits im Bewertungsverfahren festgelegt und kann im späteren Erbschaftsteuerbescheid grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden.

Maximilian Moormann ordnet die Entscheidung des BFH ein und beleuchtet die wesentlichen rechtlichen Aspekte sowie die Folgen für die Beratungspraxis in seinem aktuellen Beitrag in DER BETRIEB.

    Teilen

  • LinkedIn
  • XING