Dr. Orthwein ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2011 Partner bei SKW Schwarz. Er erhielt in 2000 den Titel Master of Laws (LL.M.) in American Law von der Boston University (USA) und promovierte 2003 an der Universität Münster mit einem Thema aus dem Telekommunikationsrecht.
Er berät seine Mandanten in allen Bereichen des IT Rechts insbesondere im Cloud- und Softwarevertragsrecht und bei agilen Vertrags- oder Softwareentwicklungsformen, bei der Nutzung von Daten und KI sowie bei Projekten zur digitalen Transformation. Mit seinen Mandanten entwickelt und realisiert er neue Digitale Plattformen und Geschäftsmodelle. Er ist ein erfahrener Experte für nationale und internationale Datenschutzrechtsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Cloud Diensten.
Der Lexology Index Germany 2025 listet ihn als „world´s leading practitioner” in der Kategorie Daten. Auch in 2025 empfiehlt ihn das Handelsblatt / Best Lawyers als Anwalt in den Kategorien „IT-Recht“ und „Datenschutzrecht“. Er wird im JUVE Handbuch 2025 erneut als „häufig empfohlener Anwalt“ für IT- und Datenschutzrecht geführt.
Dr. Orthwein ist Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Hochschule Rosenheim. Dr. Orthwein ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik, der International Association of Privacy Professionals, des Deutschen Outsourcing Verbandes und der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung. Er ist Senior Vice Chairman im Technology Law Commitee der International Bar Association.
- 2017-2022 Leiter des Fachbereichs IT&Digital Business bei SKW Schwarz
- Seit 2014 Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Technischen Hochschule Rosenheim
- Seit 2011 Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
- 2003-2011 Rechtsanwalt bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf und München
- 2003 Promotion an der Universität Münster
- 2000 Masters of Law (LL.M.) in American Law, Boston University (USA)
- 1999-2000 Boston University, School of Law, Boston (USA)
- 1996-1998 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
- 1995-1996 Université de Poitiers, Poitiers (Frankreich)
- 1993-1995 Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Lexology Index Germany 2025
world’s leading practitioner in der Kategorie Daten
Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte (2018–2025)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „IT-Recht“ (2018–2025)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Datenschutzrecht“ (2019–2025)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologierecht“ (2021-2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz“ (2021, 2022)
Anwalt des Jahres in der Kategorie „Technologierecht“ (2023)
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien (2019-2026)
Häufig empfohlener Anwalt in „IT-Recht und Datenschutz: IT-Recht (Verträge und Lizenzen) / IT-Recht und Datenschutz: Datenrecht“ (2023-2026)
Wettbewerber über ihn „außergewöhnliche Fachkompetenz im Bereich IT-Projekte“ (2025)
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologie und Medien: Informationstechnologie (Verträge/Prozesse)“ und „Technologie und Medien: Datenschutz“
Mandant über ihn: „persönlich und fachlich sehr gut, kennt die Unternehmenswelt, arbeitet schnell und sorgfältig, könnte nicht besser sein“, „partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Beratung von DSGVO-Umsetzungsprojekten in Deutschland und Österreich“ (2019/2020)
The Legal 500: Deutschland (2017–2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie: Datenschutz“ (2020-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie: Informationstechnologie und Digitalisierung“ (2020-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie: IT-Transaktionen und Outsourcing“ (2017, 2018, 2021-2024)
„Matthias Orthwein besitzt ein Höchstmaß an Integrität, Kompetenz und Verlässlichkeit. Dabei ist er überzeugend, auch bei schwierigen und konträren Sachverhalten. Geschätzter Ansprechpartner für Gespräche über den Tellerrand.“ (2022)
„Matthias Orthwein ist ein sehr erfahrener IT-Anwalt, der gut beim Mandanten ankommt und eine angenehme Verhandlungsführung bei Verträgen hat.“ (2022)
„Matthias Orthwein berät auf einem fachlich sehr hohem Niveau und mit großer Professionalität.“ (2021)
„Matthias Orthwein ist ein Teamspieler in der Zusammenarbeit und ergebnisorientiert im Sinne des Mandanten.“ (2021)
„Das breite datenschutzrechtliche Team bei SKW Schwarz Rechtsanwälte um Matthias Orthwein, dessen ‚Zuverlässigkeit und Fingerspitzengefühl‘ hoch gepriesen werden, kennzeichnet sich durch ‚hohe Fachkompetenz und praxisnahe Erläuterungen der Sachthemen‘.“ (2020)
„Praxisleiter Matthias Orthwein wird für seinen ‚pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz‘ anerkannt.“ (2020)
„Matthias Orthwein besticht durch ‚gute Industriekenntnis und Produktverständnis‘“ (2018)
„Fundiertes Wissen und Verhandlungsgeschick in IT-Prozessen“ (2017)
The Legal 500: EMEA (2022-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie: Datenschutz“
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie: IT-Transaktionen und Outsourcing“
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie: Informationstechnologie und Digitalisierung“
Leaders League 2023
Excellent in der Kategorie „Data Protection“
Excellent in der Kategorie „IT & Outsourcing“
WWL: Germany – Data – Information Technology (2022-2024)
Thought Leader
WWL: Germany – Data – Data Privacy & Protection (2022-2024)
Thought Leader
WWL: Germany – Data – Information Technology (2020-2024)
Empfohlener Anwalt
WWL: Germany – Data – Data Privacy & Protection (2020-2024)
Empfohlener Anwalt
WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut (2020, 2021, 2023 - 2025)
jeweils TOP Anwalt in der Kategorie „IT-Recht“
WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 32/2022
TOP Anwalt 2022 in der Kategorie „Datenschutzrecht“
WirtschaftsWoche: Top Kanzleien 2019
Unter den 50 renommiertesten Anwälten für IT-Recht in Deutschland
WirtschaftsWoche: Top Kanzleien 2018
Als einer von „Deutschlands Top Anwälten“ im Bereich IT-Recht ausgezeichnet
Dr. Matthias Orthwein ist Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI), der International Association of Privacy Professionals (IAPP), der International Bar Association (IBA), Technology Law Committee, dem Deutschen Outsourcing Verband e.V., der Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V. (DAJV) und dem IHK-Fachausschuss „Digitalisierung und IKT“ der IHK für München und Oberbayern.
Dr. Matthias Orthwein ist Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Technischen Hochschule Rosenheim und Senior Vice Chairman des Technology Law Commitee der Internationalen Anwaltsvereinigung / International Bar Association (IBA).
- 2022: „Next Gen Google Analytics - Willkommen in der neuen Ära von Google“, Aritkel in eStrategy Magazin (Dezemberausgabe 04/22), mit den Co-Autoren Anna-Lucia Mahler und Oliver Stecher
















