Dr. Matthias Orthwein, LL.M. (Boston)
Rechtsanwalt
Was treibt Sie persönlich an?
Machen ist wie Wollen, nur besser! Können, Wissen und Kreativität bringe ich mit.
Dr. Orthwein berät seine Mandanten in allen Bereichen des IT-Rechts, insbesondere im Softwarevertragsrecht und bei IT-Outsourcing und sonstigen IT-Projekten. Er ist ein erfahrener Experte für nationale und internationale Datenschutzrechtsfragen und hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu diesen Themen.
Werdegang
- Seit 2017 Leiter des Fachbereichs IT&Digital Business bei SKW Schwarz
- Seit 2014 Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Technischen Hochschule Rosenheim
- Seit 2011 Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
- 2003-2011 Rechtsanwalt bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf und München
- 2003 Promotion an der Westfälischen Wilhelms Universität, Münster
- 2000 Masters of Law (LL.M.) in American Law, Boston University (USA)
- 1999-2000 Boston University, School of Law, Boston (USA)
- 1996-1998 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
- 1995-1996 Université de Poitiers, Poitiers (Frankreich)
- 1993-1995 Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Publikationen
31.08.2020
Zitat/Empfohlen in „Spezial Datenschutz- und IT-Recht "Wir twittern weiter!"“, WirtschaftsWoche22.05.2020
Vorsicht bei IT-Audits und eDiscovery: Dateinamen und Dateiendungen als Geschäftsgeheimnis17.05.2019
Who’s Who Legal Awards 2019: SKW Schwarz gewinnt erneut in der Kategorie „Data: Telecoms and Media“15.05.2019
SKW Schwarz setzt gerade auch im Fachbereich IT & Digital Business auf aktive Nachwuchsförderung20.09.2018
„Datenschutzaufsichtsbehörde kündigt anlasslose Kontrollen an“, in: Lexology (Stand: 26.09.2018)27.11.2017
Fintech mal ganz anders – neue Regeln für den Betrieb der IT in Banken (MaRisk 2017 und BAIT)Vorträge & Veranstaltungen
02.02.2021, Online
Whistleblowing system – deadline for implementation is approaching
Lexology Webinar mit SKW Schwarz und WhistleB in englischer Sprache.
Mehr erfahren25.10.2016
„Gestaltung von Verträgen mit Freelancern in IT Projekten“, Bayerischer IT Fachanwaltstag, München
05.10.2015
Round Table Diskussion „Emanzipation von Cloud IT Verträgen“, IBA Annual Conference, Wien
Auszeichnungen
Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2018 - 2020
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „IT-Recht“ (2018 - 2020)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Datenschutzrecht“ (2019, 2020)
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2019 – 2021
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologie und Medien: Informationstechnologie (Verträge/Prozesse)“ und „Technologie und Medien: Datenschutz"
Mandant über ihn: „persönlich und fachlich sehr gut, kennt die Unternehmenswelt, arbeitet schnell und sorgfältig, könnte nicht besser sein“, „partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Beratung von DSGVO-Umsetzungsprojekten in Deutschland und Österreich“ (2019/2020)
Who’s Who Legal: Data 2020
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Information Technology“
„Matthias Orthwein has extensive experience acting in IT matters, ranging from software contracting to major outsourcing projects.“
The Legal 500: Deutschland 2017 - 2021
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Datenschutz“ (2020, 2021)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie und Digitalisierung“ (2020, 2021)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „IT und Outsourcing“ (2017, 2018, 2021)
„Matthias Orthwein berät auf einem fachlich sehr hohem Niveau und mit großer Professionalität.“ (2021)
„Matthias Orthwein ist ein Teamspieler in der Zusammenarbeit und ergebnisorientiert im Sinne des Mandanten.“ (2021)
„Das breite datenschutzrechtliche Team bei SKW Schwarz Rechtsanwälte um Matthias Orthwein, dessen ‚Zuverlässigkeit und Fingerspitzengefühl‘ hoch gepriesen werden, kennzeichnet sich durch ‚hohe Fachkompetenz und praxisnahe Erläuterungen der Sachthemen‘.“ (2020)
„Praxisleiter Matthias Orthwein wird für seinen ‚pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz‘ anerkannt.“ (2020)
„Matthias Orthwein besticht durch ‚gute Industriekenntnis und Produktverständnis‘“ (2018)
„Fundiertes Wissen und Verhandlungsgeschick in IT-Prozessen“ (2017)
WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 34/2020
TOP Anwalt 2020 in der Kategorie „IT-Recht“
WirtschaftsWoche: Top Kanzleien 2019
Unter den 50 renommiertesten Anwälten für IT-Recht in Deutschland
WirtschaftsWoche: Top Kanzleien 2018
Als einer von „Deutschlands Top Anwälten“ im Bereich IT-Recht ausgezeichnet
Weitere Tätigkeiten
Dr. Matthias Orthwein ist Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Technischen Hochschule Rosenheim und Vice Chairman des Technology Law Commitee der Internationalen Anwaltsvereinigung / International Bar Association (IBA).
Mitgliedschaften
Dr. Matthias Orthwein ist Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI), der International Association of Privacy Professionals (IAPP), der International Bar Association (IBA), Technology Law Committee, dem Deutschen Outsourcing Verband e.V., der Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V. (DAJV) und dem IHK-Arbeitskreis „Digitalisierung und IKT“ der IHK für München und Oberbayern.
Sonstige Tätigkeiten
Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Hochschule Rosenheim und Vice Chairman des Technology Law Commitee der Internationalen Anwaltsvereinigung / International Bar Association (IBA).
Kontakt
Standort
München
Sprachen
Französisch
Deutsch
Englisch
Rechtsanwalt seit
2003