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27.08.2026

Mit Regionalität werben – was ab September 2026 noch erlaubt ist

„Regional“ verkauft sich gut.
Aber ist „regional“ automatisch auch „umweltfreundlich“?
Ganz so einfach ist es rechtlich nicht. Wer mit Green Claims wirbt, sollte genau hinschauen – denn irreführende Umweltaussagen können künftig schnell zum rechtlichen Risiko werden. Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) soll Verbraucher vor irreführenden Green Claims schützen.

In der Rubrik „Leser fragen …“ von Lebensmittel Praxis erläutert unser Partner Dr. Daniel Kendziur, worauf Händler jetzt achten sollten:

  • Aussagen konkretisieren
  • Umweltbezogene Aussagen belegen
  • Kommunikation rechtzeitig anpassen
     

Wichtig: Die EmpCo-Richtlinie gilt ab dem 27. September 2026.
Wer mit „regional“, „nachhaltig“ oder anderen Umweltversprechen wirbt, sollte seine Kommunikation daher rechtzeitig überprüfen.

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