Neue Risiken für nicht notierte Aktiengesellschaften bei virtuellen Hauptversammlungen in 2021

Durch das sog. COVID-19-Gesetz hat der Gesetzgeber im letzten Jahr die (zeitlich befristete) Möglichkeit einer rein virtuellen Hauptversammlung geschaffen, von der die Aktiengesellschaften im abgelaufenen Jahr bereits rege Gebrauch gemacht haben. Diese Regelungen wurden erst kürzlich auf dem Verordnungswege bis Ende 2021 verlängert. In der Praxis wirft das COVID-19-Gesetz aber immer wieder ungeklärte Rechtsfragen auf. Eine dieser Rechtsfragen hatte jüngst das Landgericht Köln zu beantworten.
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