SKW Schwarz erfolgreich vor dem Landgericht München: Plakataktion von „Der dritte Weg“ gestoppt

Das Landgericht München I hat es der Partei „Der dritte Weg“ sowie deren Bundesvorsitzenden gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, Wahlplakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ öffentlich zu verbreiten (Beschluss vom 17. September 2021, Az. 25 O 12449/21). Umfasst davon sind nicht nur die Plakate in Bayern, sondern bundesweit und somit auch in Sachsen, wo die Plakate noch immer hängen und das Verwaltungsgericht Chemnitz der Stadt Zwickau eine Entfernung untersagte. In dem jetzigen einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht München trat SKW Schwarz Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte für Bündnis 90/Die Grünen auf.
Autor/innen
Weiterführende Informationen
Erfahren Sie mehr über aktuelle rechtliche Entwicklungen, neue Publikationen, Veranstaltungen und Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.
- Legal insights
- Whitepaper
- Kanzlei-Update
- In den Medien
- Kommende Veranstaltungen
20.10.2026
KI-Flash: Was Werbetreibende und Agenturen beim Buchen von Werbung in KI-Assistenten verantworten
14.10.2026
KI-Retrofit in der Produktion. Vom Betreiber zum Hersteller?
14.10.2026
Der Fälscher will sein Bild zurück
12.10.2026
Digital Business 2027: SKW Schwarz beleuchtet die Rechtslage in Deutschland




