Handel, Vertrieb und Logistik
Seit über 50 Jahren kooperieren wir eng mit dem AGA Unternehmensverband, einem der wichtigsten Wirtschaftsverbände insbesondere für Unternehmen des Groß- und Außenhandels mit über 3.500 Mitgliedern. Darüber hinaus halten wir engen Kontakt zu weiteren auf Handel und Vertrieb spezialisierten Wirtschafts- und Dachverbänden ebenso wie zu den Industrie- und Handelskammern.
Diese gute Vernetzung und vor allem auch zahlreiche Mandate namhafter nationaler wie internationaler Unternehmen belegen: Wir kennen das tägliche Geschäft im Groß- und Einzelhandel, Im- und Export und in der für diese Branchen unerlässlichen Logistik. Durch die jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich sind wir ein verlässlicher Partner für alle sich dabei ergebenden Rechtsfragen.
Unsere Mandanten schätzen uns außerdem als Berater bei strategischen Projekten, gerne mit internationaler Tragweite: Beim Zukauf von Unternehmen, dem Aufbau neuer Vertriebsorganisationen oder der Erschließung komplett neuer Geschäftsfelder. Da die Welt des Handels und der Logistik so schnelllebig ist wie noch nie, braucht sie individuelle rechtliche Lösungen und Rahmenbedingungen. Die Digitalisierung ist ein Treiber, der viele Unternehmen zwingt, das eigene Geschäftsmodell sowie die Wertschöpfungsketten zu überdenken und anzupassen. Solche Veränderungsprozesse müssen juristisch begleitet werden.
Wir können bei solchen Projekten auf die Expertise unserer jeweiligen Spezialisten zurückgreifen, seien es etwa Vertriebs-, Transport-, Gesellschafts-, Arbeits- oder IT-Rechtler. Gemeinsam mit unserer profunden Branchenkenntnis entsteht so eine Rechtsberatung, die das Anliegen unserer Mandanten aus jeder erforderlichen Perspektive betrachten kann – und auf diese Art Lösungen aufzeigt, mit denen sich die rapide Entwicklung dieser Branchen meistern lässt.
Handels- und Vertriebsrecht
Wenn die Welt kleiner wird, werden die Ansprüche an Handel und Logistik größer – zum Beispiel durch die Digitalisierung des Groß- und Einzelhandels, Just-in-time-Produktion oder völlig neue Lieferwege wie die Drohnenlogistik. Wir können hier mit Praxisgruppen kooperieren, die bei technologischen Themen deutschlandweit führend sind. Und wir verfügen über die erforderliche Spezialisierung im Handels- und Vertriebsrecht, um individuelle Probleme unserer Mandanten wirkungsvoll zu lösen.
mehr erfahrenKartellrecht und Fusionskontrolle
Damit zusammenwächst, was zusammen gehört, braucht es Fingerspitzengefühl. Denn ein Verstoß gegen das Kartellrecht lässt schnell eine Angriffsfläche offen – für Behörden ebenso wie für Konkurrenten, die sich dieses Themas zunehmend bewusst werden. Eine in diesem Bereich versierte Rechtsberatung gehört dadurch mehr denn je zur strategischen Ausrichtung eines Unternehmens. Ein Beleg dafür, dass Sie die notwendige Fachkompetenz bei SKW Schwarz finden, ist die Zufriedenheit unserer Mandanten. Zu ihnen gehören Unternehmen aus so unterschiedlichen Bereichen wie Energie, Klimatechnologie und Konsumgüter – und natürlich aus den Branchen, für deren Vertretung SKW Schwarz besonders renommiert ist. Medien, IT und Software, E-Commerce, Verlagswesen und Informationsdienstleistungen.
mehr erfahrenTransport- und Logistikrecht
Eine Branche, die stets in Bewegung ist, braucht einen Rechtsbeistand, der nicht stehen bleibt. Dass unsere Mandanten in SKW Schwarz diesen Rechtsbeistand finden, sieht man bereits, wenn man einen Blick auf die von unseren Anwälten individuell aufgesetzten Verträge wirft: Denn neben den klassischen Erfordernissen des Logistikrechts berücksichtigen diese, ganz nach Bedarf unserer Mandanten, auch Themen wie den Datenschutz.
mehr erfahrenZoll- und Außenwirtschaftsrecht
Der gefährlichste Satz in unserer Sprache ist „das haben wir schon immer so gemacht“ – dieses Zitat von Flottillenadmiral Grace Hopper gilt gerade für das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Denn häufig werden Zollabwicklungen in Unternehmen nach gleichen Schemata vorgenommen, ohne die internen Unternehmensabläufe an die sich ständig ändernde Gesetzgebung und Verwaltungspraxis anzupassen oder von Zeit zu Zeit zu hinterfragen. Aber bereits kleine formale Verfahrensfehler in Zoll- und Exportkontrollprozessen können dramatische Konsequenzen auslösen, wie beispielsweise Zollnachzahlungen, den Widerruf von Verfahrenserleichterungen oder eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung und handelnder Mitarbeiter.
mehr erfahren21 Expert/innen zu Ihrer Verfügung