Kartellrecht und Fusionskontrolle

Damit zusammenwächst, was zusammen gehört, braucht es Fingerspitzengefühl. Denn ein Verstoß gegen das Kartellrecht lässt schnell eine Angriffsfläche offen – für Behörden ebenso wie für Konkurrenten, die sich dieses Themas zunehmend bewusst werden.

Eine in diesem Bereich versierte Rechtsberatung gehört dadurch mehr denn je zur strategischen Ausrichtung eines Unternehmens.

Ein Beleg dafür, dass Sie die notwendige Fachkompetenz bei SKW Schwarz finden, ist die Zufriedenheit unserer Mandanten. Zu ihnen gehören Unternehmen aus so unterschiedlichen Bereichen wie Energie, Klimatechnologie und Konsumgüter – und natürlich aus den Branchen, für deren Vertretung SKW Schwarz besonders renommiert ist. Medien, IT und Software, E-Commerce, Verlagswesen und Informationsdienstleistungen.

Zu unseren Kernkompetenzen gehört außerdem die kartellrechtliche Beratung bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und bei allen anderen Vorhaben, die potentiell den Vorwurf initiieren könnten, sie würden den Wettbewerb beschränken, verfälschen oder verhindern. Neben der kartellrechtlichen Analyse von Fusionsvorhaben und Unternehmenskooperationen begleiten wir Unternehmen in ihrer täglichen Praxis. Der Aufbau eines Vertriebsnetzes, der Ausbau ihrer Marktstellung oder die Intensivierung geschäftlicher Kontakte sind nur einige Themen, bei denen kartellrechtliche Fragen zu klären sind. Werden hier Risiken übersehen, drohen erhebliche Bußgelder, Schadensersatzzahlungen und andere teils schwerwiegende Konsequenzen, die sich mit einem guten Rechtsbeistand vermeiden lassen.

Selbstverständlich beschränken wir uns aber nicht nur auf die Prävention von kartellrechtlichen Schwierigkeiten. Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir auch in Bußgeld-, Verwaltungs-, Beschwerde- und privaten Verfahren mit vollem Einsatz. Darauf können Sie vor Kartellbehörden gleichermaßen bauen wie vor Gerichten, in Deutschland ebenso wie auf Ebene der Europäischen Union.

Unsere 2 Expertinnen und Experten für Kartellrecht und Fusionskontrolle

Eva  Bonacker

Eva Bonacker

Counsel

Dr. Sebastian Graf von Wallwitz

Dr. Sebastian Graf von Wallwitz

Partner