Kartellrecht und Fusionskontrolle
Zu unseren Kernkompetenzen gehört außerdem die kartellrechtliche Beratung bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und bei allen anderen Vorhaben, die potentiell den Vorwurf initiieren könnten, sie würden den Wettbewerb beschränken, verfälschen oder verhindern. Neben der kartellrechtlichen Analyse von Fusionsvorhaben und Unternehmenskooperationen begleiten wir Unternehmen in ihrer täglichen Praxis. Der Aufbau eines Vertriebsnetzes, der Ausbau ihrer Marktstellung oder die Intensivierung geschäftlicher Kontakte sind nur einige Themen, bei denen kartellrechtliche Fragen zu klären sind. Werden hier Risiken übersehen, drohen erhebliche Bußgelder, Schadensersatzzahlungen und andere teils schwerwiegende Konsequenzen, die sich mit einem guten Rechtsbeistand vermeiden lassen.
Selbstverständlich beschränken wir uns aber nicht nur auf die Prävention von kartellrechtlichen Schwierigkeiten. Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir auch in Bußgeld-, Verwaltungs-, Beschwerde- und privaten Verfahren mit vollem Einsatz. Darauf können Sie vor Kartellbehörden gleichermaßen bauen wie vor Gerichten, in Deutschland ebenso wie auf Ebene der Europäischen Union.
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