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05.07.2023

Er kommt: Einigung zum Data Act

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 28.06.2023 auf eine gemeinsame Position zum Data Act verständigt. Die formelle Verabschiedung wird für den kommenden Herbst erwartet. Zwanzig Monate nach seiner Verabschiedung tritt der Data Act in Kraft. Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste haben dann wiederum ein Jahr Zeit, um die Vorgaben des Data Acts für Neuverträge umzusetzen, voraussichtlich bis Mitte 2026.

Mit dem Data Act sollen gesetzliche, wirtschaftliche und technische Hemmnisse für die Data Economy möglichst beseitigt werden. Dazu wird für Verbraucher/innen zunächst der Zugang zu Daten einfacher, die bei der Verwendung bestimmter Produkte und Diensten generiert werden.

Wollen Unternehmen auf Daten von Anbietern solcher Produkte oder Diensten zugreifen, kann der Nutzer dem Unternehmen einen solchen Zugriff zukünftig gestatten. So soll die Nutzung und Verwertung von Daten aus modernen Fahrzeugen, Wearables und vernetzten Industrieanlagen gefördert werden.

Einzelheiten zum sachlichen Anwendungsbereich zu den Kerninhalten des Data Acts finden Sie hier.

Autor/innen

Daniel Meßmer

Dr. Daniel Meßmer

Partner

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Martin Schweinoch

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