Martin Schweinoch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Persönliches Statement
Man muss keine Angst davor haben, Dinge umzusetzen, die es noch nicht gibt. Man sollte sich nur gut überlegen, wie es funktionieren soll und die richtigen Profis im Team haben. Das habe ich bei mehreren Weltrekorden und deutschen Rekorden im Fallschirmspringen (größte Freifall-Formation) gelernt.
Martin Schweinoch hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt seit vielen Jahren im IT-Recht. Er betreut Anbieter und größere Anwender von Fragen des Tagesgeschäfts über die vertragliche Strukturierung und Umsetzung von IT-Vorhaben und Digital Business bis hin zu neuen Geschäftsmodellen und strukturellen Umgestaltungen. Dazu gehören auch innovative technische Gestaltungen und Leistungen wie Open Source, Cloud Computing, Apps oder Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Nötigenfalls vertritt er Mandanten in Schlichtungsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Publikationen
31.08.2020
Zitat/Empfohlen in „Spezial Datenschutz- und IT-Recht "Wir twittern weiter!"“, WirtschaftsWoche09.07.2019
Die britische Datenschutzaufsicht kündigt über 200 Millionen Euro Geldbuße für British Airways an29.11.2017
„Wichtige Änderungen der Regelungen für Mängelkosten und Abnahmen“, in: Lexology (Stand: 07.12.2017)13.10.2016
Zitierung in „Gericht bremst Handel mit Gebrauchtsoftware“, in: Frankfurter Allgemeine ZeitungVorträge & Veranstaltungen
Auszeichnungen
WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 34/2020
TOP Anwalt 2020 in der Kategorie „IT-Recht“
Who’s Who Legal: Deutschland 2020
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Data“
„Martin Schweinoch is hailed by peers for his extensive experience providing first-rate counsel to clients on major IT projects, the internet of things and cloud computing.“
Who’s Who Legal: Data 2020
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Privacy & Protection“
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien
Seit Jahren häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologie und Medien: Informationstechnologie (Verträge/Prozesse)“ (zuletzt 2018/2019)
Mandant über ihn: „absoluter Profi, DIE Bank im IT-Recht“
Wettbewerber über ihn: „Spezialist für IT und Digital Business“
Handelsblatt in Zusammenarbeit mit Best Lawyers 2019 – 2020
Deutschlands beste Anwälte
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „IT-Recht“
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2018/2019
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologie und Medien: Informationstechnologie (Verträge/Prozesse)“
Wettbewerber über ihn: „fachlich und wirtschaftliche Detailkenntnisse bei den von ihm geleiteten Projekten“
The Legal 500: Deutschland 2018, 2021
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie und Digitalisierung“ (2021)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie und Outsourcing“ (2018)
„Marktbekannt, extrem gut vorbereitet, streiterprobt, technisch auf dem Laufenden, hervorragendes analytisches Verständnis.“ (2021)
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2017/2018
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Medien, Technologie und Kommunikation: Informationstechnologie
(Verträge/Prozesse)“ und in der Region „Süden / München“
Mitgliedschaften
Martin Schweinoch ist Mitglied bei der Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI), dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikaton und neue Medien e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (DAVIT) / Deutscher Anwaltverein e.V.
Sonstige Tätigkeiten
Martin Schweinoch ist bei der BITKOM Vorsitzender des Arbeitskreises ITK-Vertrags- und Rechtsgestaltung sowie Mitglied im Lenkungsausschuss Recht & Steuern (seit 2001) des BITKOM. Er ist außerdem Koordinator für Zivil- und Zivilprozessrecht und Mitglied der Arbeitsgruppe 4: Rechtliche Rahmenbedingungen, der Plattform Industrie 4.0.
Standort
München
Sprachen
Englisch
Deutsch
Rechtsanwalt seit
1991
Geburtsjahr
1962