Wesentliche Teile des EU Data Acts sind am 12. September 2025 in Kraft getreten. Für Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste stellt der Data Act zahlreiche neue Anforderungen, schafft aber zugleich auch Chancen in der Nutzung und Weitergabe von Nutzungsdaten. Um den Einstieg in das komplexe Regelwerk zu erleichtern, hat der Bitkom einen neuen Praxisleitfaden veröffentlicht. Dieser soll betroffenen Unternehmen und weiteren Interessierten die Umsetzung sowie das Verständnis der neuen Vorgaben erleichtern.
Wir freuen uns, dass Dr. Daniel Meßmer, Jan-Dierk Schaal, Ferdinand Schwarz und Franziska Wulf mit ihrer Expertise an der Erarbeitung dieses Leitfadens mitwirken konnten. Der Leitfaden konzentriert sich auf ausgewählte Artikel und Kapitel des Data Acts, bereitet diese praxisnah auf und verzichtet bewusst weitgehend auf juristische Fachsprache, um eine breite Leserschaft zu erreichen.
Den vollständigen Bitkom-Leitfaden finden Sie hier.