Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2020 beschlossen, die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 zu verlängern. Nachdem bisher nur ein Referentenentwurf des BMJV zu diesem Thema vorlag, der noch regierungsintern abzustimmen war, hat das Bundeskabinett dem Referentenentwurf nun unverändert zugestimmt. Dieser muss noch veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Über die Einzelheiten des Referentenentwurfs berichteten wir bereits unter https://www.skwschwarz.de/details/online-hauptversammlungen-verlaengerung
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20.10.2020