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16.09.2026

Herstellung von Arzneimitteln in einer Apotheke

BVerwG zur Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 12. März 2026 wichtige Fragen zur Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln in Apotheken geklärt.

Dr. Oliver Stöckel analysiert die Entscheidung in seinem aktuellen Beitrag für GRUR-Prax. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an Praxisbedarfsrezepte, die notwendige Individualisierung auf konkrete Patienten sowie die Begrenzung von Defekturarzneimitteln auf maximal 100 Patienten bzw. Patientenportionen pro Tag.

Die Entscheidung dürfte den Anwendungsbereich von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln für den Praxisbedarf in der Praxis deutlich einschränken.

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