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18.09.2026

Kennzeichnungspflicht beim Austausch von Lebensmittelzutaten

Wann wird der Einsatz einer Zutat zur „Ersetzung“ im Sinne der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – und welche Kennzeichnungspflichten folgen daraus?

In seinem aktuellen Beitrag bei Beck-Online beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Daniel Kendziur eine Entscheidung des OVG Lüneburg zur Verwendung von Sonnenblumenöl in Teewurst. Das Gericht stellt dabei insbesondere auf die Verbrauchererwartung und die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs ab.

Der Beitrag zeigt die praktischen Folgen der Entscheidung für Rezepturänderungen und die Kennzeichnung von Fleisch- und Fleischerzeugnissen auf.

Den vollständigen Beitrag lesen Beck-Online-Abonnenten hier.

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