Die Pandemiesituation hat für die Unternehmen in Deutschland eine Reihe neuer Pflichten und Fürsorgeaufgaben geschaffen. So schreibt die im Januar 2021 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in ihrer aktuellsten Fassung den Unternehmen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb, betriebliche Hygienekonzepte, die Pflicht zur Bereitstellung und zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken und insbesondere die Pflicht des Arbeitgebers vor, denjenigen Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich zuhause arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen kostenlosen Test anzubieten (§§ 2 bis 4 Corona-ArbSchV). Viele dieser Maßnahmen setzen am Impfstatus der Arbeitnehmer an, d.h. Unternehmen könnten zahlreiche Erleichterungen für geimpfte und genesene Arbeitnehmer einplanen, wenn sie nur wüssten, welche Arbeitnehmer dies betrifft. Um Mitarbeiter und Kunden besser vor der höheren Infektionslast der ungeimpften Arbeitnehmer schützen zu können, würden sie gerne den Impfstatus ihrer Arbeitnehmer abfragen.
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07.10.2021
Dürfen Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen? – Nie sollst Du mich befragen…
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