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14.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Steuerbescheide mit Vorläufigkeitsvermerk sind in der Beratungspraxis Alltag – doch gerade im Zusammenspiel mit gesonderten Feststellungen stellen sich anspruchsvolle verfahrensrechtliche Fragen. Wie weit reicht § 165 AO, wenn zugleich ein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung nach §§ 175, 182 AO vorliegt? Und darf ein Folgebescheid überhaupt „offen gehalten“ werden, wenn die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen bereits gesondert festgestellt sind?

Diese praxisrelevante Schnittstelle beleuchtet unsere Kollegin Nicola Halmburger in ihrem Beitrag in DER BETRIEB. Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des FG München vom 19.04.2023 (4 K 2013/17) zu Bewertungsfällen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Der Beitrag zeigt kompakt,

  • wann ein Vorläufigkeitsvermerk im Folgebescheid neben einem Grundlagenbescheid unzulässig ist und
  • welche Konsequenzen sich hieraus für die Praxis – insbesondere die Überprüfung und Beseitigung von Vorläufigkeitsvermerken – ergeben.

Den vollständigen Fachbeitrag finden Sie bei DER BETRIEB.

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