
Das BMJV hatte hierzu bereits 2015 eine Bund-Länder Arbeitsgruppe eingesetzt, die im September 2016 einen ersten und nach einer Expertenanhörung im Juni 2018 einen zweiten Bericht zur Reform des deutschen Stiftungsrechtes vorlegte. Der nunmehrige Entwurf des BMJV hat weite Teile des Berichts der Bund-Länder Arbeitsgruppe übernommen.
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