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Am 23.1.2020 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 16.12.2019 beschlossene, neue Fassung des Kodex dem BMJV zur Prüfung und Veröffentlichung vorgelegt.
Es ist davon auszugehen, dass der neue Kodex nun in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und damit endlich in Kraft tritt. Die DCGK Fassung vom 7.2.2017 gilt daher nur noch für kurze Zeit. Für Entsprechenserklärungen nach diesem Zeitpunkt ist der neue Kodex zu berücksichtigen. Folge der neuen Kodexstruktur ist, dass die Unternehmen auf den bisherigen Entsprechneserklärungen nicht mehr aufbauen können, sondern ihre Erklärungen komplett neu schreiben müssen. Unternehmen sollten spätestens jetzt mit der Vorbereitung beginnen.
Einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen hatten wir bereits im Mai und im Dezember letzten Jahres veröffentlicht:
05.12.2019
„Recht im Unternehmen – Die Kodex-Reform kommt“, NJW-aktuell, Ausgabe 49/2019, S. 19
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15.05.2019
„Kodex-Reform – Gut gemeint, doch nicht gut gemacht“, in: PLATOW Recht, Nr. 56, S. 7
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