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20.01.2016

„BGH: Vor Fälligkeit der Einlageforderung aus der Gesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter haftet nicht für Rückstände auf kaduzierten Geschäftsanteil“, in: GWR 2016, S. 9

Autor/innen

Kolja Petrovicki

Dr. Kolja Petrovicki

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