In der Rubrik „WiWo Coach“ beantwortet ein Expertenteam der WirtschaftsWoche regelmäßig Fragen von Leserinnen und Lesern zu Geldanlage, Vorsorge, Steuern, Recht und Karriere.
In der aktuellen Ausgabe geht Christoph Meyer, Rechtsanwalt und Partner bei SKW Schwarz, der Frage nach, wann man Trennungsunterhalt zahlen muss.
Anhand eines konkreten Leserfalls erklärt Christoph Meyer, dass Ehegatten nach einer Trennung grundsätzlich Trennungsunterhalt zahlen, wenn ein Einkommensunterschied besteht. Maßstab ist der Lebensstandard während der Ehe und der Halbteilungsgrundsatz.
Zum vollständigen Beitrag in der WirtschaftsWoche:
Wann muss ich Trennungsunterhalt zahlen? (wiwo.de)



