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12.02.2026

Spendenabzug bei Drittstaatenorganisationen: BFH mahnt zur Vorsicht

Spenden leisten einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl – die steuerliche Abzugsfähigkeit nach § 10b EStG ist dabei für viele Spender ein zusätzlicher Anreiz. Doch insbesondere bei Zuwendungen an Organisationen außerhalb der EU bzw. des EWR gelten strenge Anforderungen.

In einem aktuellen Beitrag in DER BETRIEB beleuchtet Nicola Halmburger die Entscheidung des BFH vom 01.10.2025 (X R 20/22) zur Abzugsfähigkeit einer Spende an eine in der Schweiz ansässige Stiftung. Das Urteil stellt klar: Ein Spendenabzug kann grundsätzlich auch bei Empfängern in Drittstaaten möglich sein – allerdings nur, wenn die Organisation die formellen und materiellen Voraussetzungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt und der Spender dies gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen kann.

Der Beitrag ist hier kostenlos abrufbar. 

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