Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 15. Juli 2020, Az.: 20 U 47/19) können juristische Personen Mitglieder des fakultativen Beirats einer extern verwalteten geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft sein. Diese Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf die Praxis der Aufsichtsratsbestellung bei der GmbH haben.
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