Videokonferenzen und Datenschutz: Was ist erlaubt – und wo wird es heikel?
Videokonferenzen gehören längst zum Arbeitsalltag. Doch wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich? Wann müssen Beschäftigte ihre Kamera einschalten? Was gilt für Aufzeichnungen und Screenshots? Und ab wann wird ein KI-generiertes Transkript zum rechtlichen Problem?
Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die neue Folge "Datenschutz in Videokonferenzen" des c’t-Datenschutz-Podcasts „Auslegungssache“ von heise. Zu Gast ist Nikolaus Bertermann, Rechtsanwalt und langjähriger Experte für IT- und Datenschutzrecht bei SKW Schwarz. Gemeinsam mit Holger Bleich und Joerg Heidrich diskutiert er die datenschutzrechtlichen Herausforderungen rund um Teams, Zoom & Co. – von der Verantwortlichkeit über Einwilligungen und Mitbestimmung bis hin zu Aufzeichnungen und KI-Transkripten.
Ein besonders wichtiger Punkt: Auch wenn eine KI das Gespräch automatisch zusammenfasst, bleibt die Verantwortung für das Ergebnis beim Menschen. Die Kontrolle auf Fehler und eine sorgfältige Prüfung vor der Weitergabe sind daher unverzichtbar.
