Wir berichteten hier bereits über die Whistleblower-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937). Den nationalen Gesetzgebern wurde aufgegeben, diese Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Für Unternehmen mit der Regel bis zu 249 Beschäftigten soll diese Pflicht erst ab dem 17. Dezember 2023 gelten. Für ein entsprechendes Umsetzungsgesetz liegt nun ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut werden.
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03.03.2021
Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt - Referentenentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie liegt vor
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