Nach langem Ringen wurde am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (auch „Lieferkettengesetz“ oder sperriger „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) genannt) vom deutschen Bundestag beschlossen. Mit ihm soll sichergestellt werden, dass Unternehmen menschen- und umweltrechtliche Risiken in ihren Lieferketten angemessen adressieren und geeignete Gegen- und Präventionsmaßnahmen treffen. Mit Inkrafttreten am 01.01.2023 wird daher auf die Unternehmen eine Reihe an zusätzlichen Compliance-Pflichten zukommen.
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13.09.2021
Das deutsche Lieferkettengesetz kommt. Worauf müssen sich ausländische Unternehmen einstellen?
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