Unter Berufung auf ein Versäumnisurteil des LG Düsseldorf reklamiert Fender urheberrechtlichen Schutz für die Korpusform der „Stratocaster“ – und mahnt reihenweise Gitarrenhersteller mit Strat-ähnlichen Formen ab. SKW Schwarz begleitet Maybach Guitars in dieser Auseinandersetzung. Der Fall zeigt, wie weit Urheberrecht an ikonischen Produktformen wirklich reichen darf.
Das LG Düsseldorf (Urt. v. 22.12.2025 – 14c O 64/25) hat im Wege eines Versäumnisurteils unter Zugrundelegung lediglich des Vortrags von Fender und ohne Gegendarstellung entschieden: Die Korpusform der Fender „Stratocaster“ ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst. Fender nutzt diese Entscheidung nun für eine Abmahnwelle gegen zahlreiche Hersteller von Gitarren mit Strat‑ähnlicher Form – unter anderem gegen Maybach Guitars.
Was Fender fordert
- Unterlassung von Herstellung, Vertrieb und Bewerbung bestimmter Modelle,
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
- Vernichtung und Rückruf der betroffenen Gitarren,
- umfassende Auskunft sowie Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Für betroffene Hersteller steht damit mehr als nur eine Produktlinie auf dem Spiel.
Die Gegenposition: Ikone ja – Monopol nein
Maybach Guitars wehrt sich – unterstützt von einem internationalen Anwaltsteam, darunter SKW Schwarz (Dr. Magnus Hirsch). Im Zentrum der Erwiderung stehen u.a.:
- Grenzen der Verwertbarkeit eines Versäumnisurteils gegenüber der gesamten Branche,
- die über Jahrzehnte geduldete Nutzung der Strat-Form durch Hunderte von Herstellern weltweit,
- internationale Präzedenzfälle, in denen die Strat-Korpusform als generisch eingestuft wurde, sowie
- konkrete Gestaltungsunterschiede zwischen Maybach-Gitarren und den von Fender angeführten Beispielen aber auch
- Schutz von Gestaltungen von Gebrauchsgegenständen, sog. Werken angewandter Kunst, nach dem zeitlich nahezu unbegrenzten Urheberrecht neben dem zeitlich auf 25 Jahre begrenzten Designschutz .
Was bedeutet das für die Branche?
Der Fall Stratocaster zeigt: Urheberrecht an ikonischen Formen ist möglich – aber nicht grenzenlos. Wer abgemahnt wird, sollte weder in Panik verfallen noch vorschnell unterschreiben, sondern die rechtlichen Spielräume prüfen lassen, zumal nicht nur Fender ähnliche Ansprüche auch für andere Modelle erheben könnte, sondern auch andere Hersteller bekannter Gitarren dem Beispiel von Fender folgen könnten.
Gerne steht Ihnen unser Partner & Rechtsanwalt Dr. Magnus Hirsch bei Fragen und Beratungsbedarf zur Verfügung.



