Zinslose Darlehen sind in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen weit verbreitet. Dass sie jedoch schenkungsteuerliche Risiken bergen können, wird in der Praxis häufig unterschätzt.
In seinem aktuellen Beitrag für DER BETRIEB analysiert unser Kollege Emanuel Benning ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf. Das Gericht stellt klar: Bei befristeten zinslosen Darlehen ist für die schenkungsteuerliche Beurteilung der Zeitpunkt der Auszahlung maßgeblich. Nachträglich vereinbarte Zinsen oder eine spätere Aufhebung des Darlehens können die bereits entstandene Schenkungsteuer grundsätzlich nicht mehr rückwirkend beseitigen.
Der Beitrag zeigt, warum das Stichtagsprinzip für die steuerliche Gestaltung entscheidend ist, welche Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Darlehen bestehen und welche Konsequenzen sich daraus für die Beratungspraxis ergeben.
Den vollständigen Fachbeitrag lesen Sie bei DER BETRIEB.
