Unsere Beratung beginnt bei der rechtssicheren und passgenauen Konzeption des Vergabeverfahrens, der Entwicklung einer Beschaffungsstrategie sowie der Ausarbeitung der Vergabeunterlagen. Daneben begleiten wir kompetent und wertschätzend u.a. Verhandlungen und unterstützen bei der Beantwortung von Rügen und Bieterfragen. Auch übernehmen wir bei Bedarf die Dokumentation des Vergabeverfahrens und wirken bei der Angebotsauswertung mit.
Dabei bringen wir unsere langjährige Erfahrung auch bei politischen und strategischen Entscheidungsprozessen ein. Wir setzen nicht nur unsere juristische Expertise, sondern auch unser umfassendes technisches Know-How ein, um für unsere Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Unternehmen beraten wir bei der rechtssicheren Erstellung von Bewerbungsunterlagen und begleiten bei Bedarf die Verhandlungsgespräche mit der öffentlichen Hand. Darüber hinaus werten wir die Vergabeunterlagen aus und unterstützen Bieter bei der Formulierung von Bieterfragen. Wichtig ist strategisch oft die „Vorfeldarbeit“ – schon lange, bevor ausgeschrieben wird.
Wir vertreten auch Auftraggeber und Bieter in Verfahren u.a. vor der Vergabekammer, vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof – dort haben wir schon zwei Verfahren erfolgreich geführt. Auch außerhalb des Vergaberechtswegs sind wir – z.B. mit der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst – u.a. vor den Verwaltungsgerichten tätig.
Wir beraten fachbereichsübergreifend und binden bei Bedarf Kollegen aus anderen Fachbereichen gezielt in die Beratung ein. Damit können wir komplexe Beschaffungsvorhaben aus einer Hand betreuen.