Die jüngste Vergabeentscheidung des Rettungszweckverbands „Südwestsachsen“ (RettZV SWS) für neun Rettungswachen im Vogtlandkreis und Landkreis Zwickau (2026–2033) markiert einen Meilenstein: Seit Jahren von GWB-Ausschreibungen wurde erstmals auf eine klassische Ausschreibung verzichtet. In Abstimmung mit den Kassen (Kostenträger) wurde ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren genutzt. Grundlage hierfür ist die Änderung des Sächsischen Rettungsdienstgesetzes (SächsBRKG). Dieses hat ermöglicht, die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr anzuwenden.
Statt starrer Preisangebote standen bei der Auswahl Qualität und Resilienz (49 %) sowie Wirtschaftlichkeit (51 %) im Mittelpunkt. Bewertet wurden unter anderem Konzepte für Katastrophenschutz, Massenanfall von Verletzten, Schulsanitätsdienst, Jugendarbeit und Hygiene. Die Wirtschaftlichkeit wurde anhand von Personalsicherung und Sonderleistungen wie Bergwacht und Rettungshundestaffel beurteilt – jedoch ohne verbindliche Kalkulationen.
Diese Entwicklung bestätigt die Linie von SKW Schwarz: Langfristige Preiskalkulationen im Rettungsdienst sind angesichts Fachkräftemangel, Tarifsteigerungen, anziehender Inflation und sich wandelnder Anforderungen nicht nachhaltig. Stattdessen müssen Vergabeverfahren die Leistungsfähigkeit, Qualität und Resilienz des Bevölkerungsschutzes in den Mittelpunkt stellen. Dass kein Geld verschleudert wird, stellen die Verhandlungen zwischen Träger und Kassen, unterstützt durch die Leistungserbringer sicher.
Das neue Verfahren ermöglicht eine flexible, jährliche Planung und ein permanentes Controlling statt langfristiger Risikoaufschläge. Es gibt Anreize für Qualität und Ehrenamt im Bevölkerungsschutz. Sonderkündigungsrechte und Prüfungen durch den Rettungszweckverband sorgen für zusätzliche Sicherheit.
Unsere Empfehlung: Die Finanzierung und Vergabe im Rettungsdienst sollten sich an regionalen Strukturen und an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit orientieren – nicht an Kosten über viele Jahre. Nur so bleibt der Rettungsdienst krisenfest, qualitätsorientiert, wirtschaftlich und zukunftssicher.
Wie sich die aktuell anstehende Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene auf die Refinanzierung von Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz auswirkt, bleibt ein großes Fragezeichen, v.a. für die Refinanzierung.
Auch dazu diskutieren wir im DVNWforum am 25.02.2026 in Berlin (mehr Informationen).
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