Medizinische Cannabisprodukte nehmen im deutschen Gesundheitsmarkt kontinuierlich zu. Aus Patientensicht ist das begrüßenswert, denn viele Therapien profitierten nachgewiesenermaßen von medizinischem Cannabis. Und mit steigender Nachfrage nimmt auch die Zahl der Anbieter zu. Allerdings ist der Einsatz von Medizinalcannabis an viele rechtliche und regulatorische Fragen geknüpft, mit denen sich Hersteller, Vergabestellen, Vertriebsunternehmen und Anwender befassen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere die folgenden Schwerpunkte:

Geistiges Eigentum

Gerade in jungen forschungsintensiven Branchen wie dem Bereich Cannabisprodukte spielt der Schutz des Geistigen Eigentums eine immens wichtige Rolle. Unternehmen, die sich der Herstellung und Vermarktung von medizinischen Cannabisprodukten widmen, sollten für diese einerseits Markenschutz und wo möglich Patentschutz beantragen. Andererseits sollten sie auf die korrekte Kennzeichnung und Bewerbung ihrer Produkte achten, denn beides ist im Gesundheitsbereich strenger reglementiert als in anderen Sektoren.

SKW Schwarz unterstützt Sie bei der Lizenzierung Ihrer Cannabisprodukte und allen damit zusammenhängenden Verträgen. Wir melden für Sie Marken und Designs an. Im Bereich Forschung und Entwicklung arbeiten wir zusätzlich mit spezialisierten Patentanwälten zusammen. Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, der Datenschutz und das Wettbewerbsrecht sind unser tägliches Geschäft.

Handels- und Vertriebsrecht

Wer medizinisches Cannabis in Deutschland in den Verkehr bringen möchte, muss dafür Vertriebs- und Handelsketten aufbauen bzw. nutzen. Auf Grundlage ihrer langjährigen Erfahrung in allen Fragen des Handels- und Vertriebsrechts unterstützen unsere Anwälte Sie dabei, die entsprechenden Verträge zu gestalten und zu prüfen. Wir begleiten Anbieter und Händler im Bereich medizinisches Cannabis bei Verhandlungen und vertreten sie im Konfliktfall in Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren.

Regulatorische Besonderheiten im Gesundheitssektor sichern wir durch eine enge Zusammenarbeit mit Berufskollegen aus den Bereichen Regulatory & Compliance ab.

Regulatory

Der gewerbliche Verkehr mit medizinischem Cannabis ist in Deutschland seit 2017 grundsätzlich erlaubt. Er ist aber weiterhin reguliert und unterliegt zahlreichen Vorschriften des Betäubungs- und Arzneimittelrechts.

Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, die Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die Herstellungserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder die Großhandelserlaubnis zu erlangen. Wo erforderlich, kümmern wir uns für Sie auch um eine spezielle Zulassung als Fertigarzneimittel. Wir helfen Ihnen, die Anträge mit den nötigen Nachweisen zur besonderen Sachkenntnis sowie zur Einhaltung der Produktqualität- und Sicherheit zu versehen.

Cannabisprodukte ohne medizinische Zweckbestimmung gelten in Deutschland derzeit grundsätzlich als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Diese können nur unter strengen Voraussetzungen auf den Markt gebracht werden. Das betrifft etwa Anbieter von cannabishaltigen Lebensmitteln oder CBD-Produkten. Wir navigieren Sie durch die rechtlichen Besonderheiten des Lebens-, Arznei,- oder Betäubungsmittelrechts wie den Verordnungen zu „Novel Food“ und Kosmetik, um Sie vor Wettbewerbsverboten oder sogar strafrechtlichen Sanktionen zu bewahren. 

Cannabis-Anbauvereinigungen – Was Sie wissen müssen

Das aktuelle Cannabisgesetz (CanG) eröffnet die Möglichkeit zur Gründung von Cannabis-Anbauvereinigungen, den sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC). Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Regulierung des Cannabiskonsums in Deutschland. Erfahren Sie, wie dieser Entwurf die 1. Säule des privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbaus für Erwachsene umsetzt.

Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, Beschränkungen und Schutzmaßnahmen für Anbauvereinigungen und Genossenschaften, sowie Schritte zur Gründung in unserem ausführlichen Beitrag.

Zum Beitrag "Cannabis-Anbauvereinigungen"

Transaktionen im Sektor medizinisches Cannabis

Transaktionen im Bereich medizinisches Cannabis fanden bisher hauptsächlich in den USA und Kanada statt. Doch auch in Deutschland ist mittlerweile eine wachsende Aktivität im Venture Capital/Private-Equity-Sektor und aufgrund einiger Kapitalmarktprodukte (Derivate) rund um Cannabisprodukte zu beobachten. Im Jahr 2019 wurden acht Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von ca. 37 Mio. Euro abgeschlossen. Viele Transaktionen werden weiterhin von US-Investoren geleitet. Zu erwarten ist, dass sich in naher Zukunft auch andere Regionen an Finanzierungen beteiligen werden.

Das Corporate / M&A Team von SKW Schwarz ist auf Life Sciences Transaktionen spezialisiert. Im Bereich medizinisches Cannabis bieten wir umfassende Beratung in Venture Capital-, Private Equity und M&A-Transaktionen. Des Weiteren sind wir bei Transaktionen und Finanzierungen im Pharma- und Biotechbereich sowie bei Medtech- und digitalen Gesundheitsprodukten tätig. Im Bereich Life Sciences beraten unsere Anwälte auch zu Kapitalmarktprodukten, einschließlich der Platzierung und Vermarktung von Wertpapieren (insbesondere Genussscheinen) sowie anderen Finanzprodukten (bspw. Fondsanteilen und Nachrangdarlehen).

Vergaberecht: Ausschreibungen

Hersteller und Vermarkter von medizinischem Cannabis sehen sich auch mit dem Vergaberecht konfrontiert: Krankenkassen gelten seit einiger Zeit als „öffentliche Auftraggeber“ und unterliegen damit den Regeln des Vergaberechts. Auch Leistungen im Bereich medizinisches Cannabis müssen daher öffentlich ausgeschrieben werden. Für Cannabishersteller und Vertriebsgesellschaften bedeutet dies, dass sie sich mit den Regeln für Ausschreibungen vertraut machen müssen, um sich erfolgreich gegen Mitbewerber durchzusetzen.

Unsere Experten für Vergaberecht unterstützen Anbieter im Bereich medizinisches Cannabis bei der Analyse der entscheidenden Parameter im Vorfeld der Ausschreibungsteilnahme. Wir bereiten für Sie die Ausschreibungsunterlagen einschließlich der notwendigen Nachweise vor. Wird der Auftrag anderweitig vergeben und bestehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Vergabe, sind unsere Anwälte auch beim Beschreiten des Rechtsweges an Ihrer Seite.

Unsere 10 Expertinnen und Experten für Medizinisches Cannabis

Dr. Martin  Böttger

Dr. Martin Böttger

Partner

Dr. Karin  Deichmann

Dr. Karin Deichmann

Senior Associate

René M.  Kieselmann

René M. Kieselmann

Partner

Margret  Knitter

Margret Knitter

Partnerin

Nick  Niederberger

Nick Niederberger

Senior Associate

Justyna  Niwinski-Wellkamp

Justyna Niwinski-Wellkamp

Counsel

Jan-Dierk  Schaal

Jan-Dierk Schaal

Partner

Götz  Schneider-Rothhaar

Götz Schneider-Rothhaar

Partner

Dr. Oliver  Stöckel

Dr. Oliver Stöckel

Partner

Nicole  Wolf-Thomann

Nicole Wolf-Thomann

Counsel