Geistiges Eigentum
Gerade in jungen forschungsintensiven Branchen wie dem Bereich Cannabisprodukte spielt der Schutz des Geistigen Eigentums eine immens wichtige Rolle. Unternehmen, die sich der Herstellung und Vermarktung von medizinischen Cannabisprodukten widmen, sollten für diese einerseits Markenschutz und wo möglich Patentschutz beantragen. Andererseits sollten sie auf die korrekte Kennzeichnung und Bewerbung ihrer Produkte achten, denn beides ist im Gesundheitsbereich strenger reglementiert als in anderen Sektoren.
SKW Schwarz unterstützt Sie bei der Lizenzierung Ihrer Cannabisprodukte und allen damit zusammenhängenden Verträgen. Wir melden für Sie Marken und Designs an. Im Bereich Forschung und Entwicklung arbeiten wir zusätzlich mit spezialisierten Patentanwälten zusammen. Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, der Datenschutz und das Wettbewerbsrecht sind unser tägliches Geschäft.
Handels- und Vertriebsrecht
Wer medizinisches Cannabis in Deutschland in den Verkehr bringen möchte, muss dafür Vertriebs- und Handelsketten aufbauen bzw. nutzen. Auf Grundlage ihrer langjährigen Erfahrung in allen Fragen des Handels- und Vertriebsrechts unterstützen unsere Anwälte Sie dabei, die entsprechenden Verträge zu gestalten und zu prüfen. Wir begleiten Anbieter und Händler im Bereich medizinisches Cannabis bei Verhandlungen und vertreten sie im Konfliktfall in Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren.
Regulatorische Besonderheiten im Gesundheitssektor sichern wir durch eine enge Zusammenarbeit mit Berufskollegen aus den Bereichen Regulatory & Compliance ab.
Regulatory
Der gewerbliche Verkehr mit medizinischem Cannabis ist in Deutschland seit 2017 grundsätzlich erlaubt. Er ist aber weiterhin reguliert und unterliegt zahlreichen Vorschriften des Betäubungs- und Arzneimittelrechts.
Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, die Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die Herstellungserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder die Großhandelserlaubnis zu erlangen. Wo erforderlich, kümmern wir uns für Sie auch um eine spezielle Zulassung als Fertigarzneimittel. Wir helfen Ihnen, die Anträge mit den nötigen Nachweisen zur besonderen Sachkenntnis sowie zur Einhaltung der Produktqualität- und Sicherheit zu versehen.
Cannabisprodukte ohne medizinische Zweckbestimmung gelten in Deutschland derzeit grundsätzlich als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Diese können nur unter strengen Voraussetzungen auf den Markt gebracht werden. Das betrifft etwa Anbieter von cannabishaltigen Lebensmitteln oder CBD-Produkten. Wir navigieren Sie durch die rechtlichen Besonderheiten des Lebens-, Arznei,- oder Betäubungsmittelrechts wie den Verordnungen zu „Novel Food“ und Kosmetik, um Sie vor Wettbewerbsverboten oder sogar strafrechtlichen Sanktionen zu bewahren.