In der aktuellen Ausgabe der GRUR-Prax (19/2025) beleuchtet Margret Knitter, Rechtsanwältin und Partnerin bei SKW Schwarz, eine richtungsweisende Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. zur Gestaltung von Telemedizin-Plattformen im Bereich medizinischer Cannabisprodukte.
Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob bestimmte Strukturen und Abläufe auf digitalen Plattformen das freie Apothekenwahlrecht von Patientinnen und Patienten beeinträchtigen können – insbesondere, wenn Kooperationsapotheken des Plattformbetreibers bevorzugt werden.
Der Beitrag zeigt die rechtlichen Grenzen wirtschaftlicher Kooperationen zwischen Plattformen und Apotheken auf und verdeutlicht, welche Anforderungen an transparente, diskriminierungsfreie Bestellprozesse zu stellen sind.
Mit ihrer Analyse ordnet Margret Knitter die Entscheidung praxisnah ein und gibt Hinweise, welche Gestaltungen im Bereich der Telemedizin und des digitalen Arzneimittelvertriebs künftig rechtssicher umgesetzt werden können.
Den vollständigen Artikel finden Sie in:
Margret Knitter, „Privilegierung von Kooperationsapotheken auf Cannabis-Telemedizin-Plattform verletzt freies Apothekenwahlrecht“, GRUR-Prax 2025, Heft 19, S. 682–683.
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